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Antragsfabrik/Kennzeichnung von Polizisten

297 Bytes hinzugefügt, 06:32, 11. Mai 2012
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'''Kennzeichnung von Polizisten'''
Für den Einsatz der Polizei bei geplanten Großveranstaltungen, wie Demonstrationen oder Sportereignissen sollten die einzelnen Polizisten mit einer eindeutig zuordenbaren Identifikationsnummer ausgestattet sein. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen seitens der Polizei soll damit sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige darf daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung soll in Zusammenarbeit mit der Polizei mittelfristig entwickelt werden. Eine namentliche Kennzeichnung, wie es die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vorsieht, lehnen die PIRATEN Brandenburg ab.
| Begründung =
:*[[Benutzer:CK | ChristianK]] In Brandenburg hat der Landtag am 18. Mai 2011 eine gesetzliche Regelung verabschiedet (GVBl I 2011 Nr. 10 v. 10.6.2011, S. 1 f.). Das Gesetz, das eine namentliche Kennzeichnung vorsieht, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Quelle: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/GVBl_I_10_2011.pdf
::* Richtig - der Antrag will aber keine namentliche Kennzeichnung wie es das Gesetz vorsieht, sondern eine eindeutig zuordenbare Identifikationsnummer, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt. Siehe auch: http://www.piratenbrandenburg.de/2011/05/brandenburger-landtag-schiest-ubers-ziel-hinaus/ --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 07:03, 5. Mai 2012 (CEST)
:::* Hallo - es wurde eine klarstellende Ergänzung aufgenommen. --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 06:32, 11. Mai 2012 (CEST)
==== Argument 1 ====
6.723
Bearbeitungen