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Antragsfisten sind in der [[Satzung/Landessatzung#.C2.A7_15_Antr.C3.A4ge_und_Rederecht|Landessatzung § 15 ''Anträge und Rederecht'']] geregelt.
* Satzungs- und Programmänderungsanträge: '''fünf Wochen vor Tagungsbeginnam 16.07.2011 um 23:59:59 Uhr'''
* Sonstige Anträge, Positionspapiere: keine Frist