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Antragsfabrik/MOL/Handlungsunfähigkeit Vorstand

< Antragsfabrik
Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 16.09.2012 eingereichter Satzungsänderungsantrag für den MOL KPT 2012.1 von Ixylon (Diskussion).

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/MOL/KPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
SA02
Beantragt von
Ixylon (Diskussion)
Betrifft
Satzung / §6(8)
Beantragte Änderungen

alt:

Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des/r Vorsitzenden oder des/r KassiererIn unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.

neu:

Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so geht sein Zuständigkeitsbereich durch Vorstandsbeschluss auf ein anderes Vorstandsmitglied über - dies gilt auch für den des Ersten Vorsitzenden oder des Schatzmeisters. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn weniger als drei Vorstandsmitglieder verblieben oder mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind. Dem Rücktritt steht es gleich, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann.

Ist der Kreisvorstand handlungsunfähig, dann ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.

Begründung

Durch die bisherige Regelung war der Vorstand kaum instande, effektiv auf Rücktritte innerhalb des Vorstandes zu reagieren. Dasselbe gilt für den Fall, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkam. Herausgenommen wurde auch die Regelung, dass der Vorstand sofort handlungsunfähig ist, wenn der Vorsitzende oder der Kassierer zurücktritt.

Hier kann man innerhalb des Vorstandes flexibler reagieren und die Arbeit fortführen. Eine Einberufung eines außerordentlichen Kreisparteitages durch den LaVo wegen eines fehlenden Vorstandsmitglied entfällt somit auch.



Inhaltsverzeichnis

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. petrus
  2. ignatius
  3. Sven
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument #petrus: Der Antrag ist sinnvoll.04.09.2012

Argument 2

...