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Antragsfabrik/Vertrauensbeauftragter

166 Bytes hinzugefügt, 10:49, 19. Mai 2012
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| Antragsteller = andreas390
| Titel = SA004 - Vertrauensbeauftragter
| Kurzbeschreibung = Ein Amt Der Landesparteitag soll beschließen, dass ein neuer § 31 in die Landessatzung aufgenommen wird. Es soll ein "Vertrauensbeauftragter" zur Prävention und einvernehmlichen Konfliktlösungin die Landessatzung aufgenommen werden.
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = neuer § 31
Dort wo Menschen miteinander kommunizieren, kommt es zwangsläufig auch immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen sind nicht per se schlecht. Sie können auch Anlass zum Überdenken eigener Positionen sein. Die Auseinandersetzungen müssen jedoch sachlich und fair ausgetragen werden. Einen Beitrag zum sachlichen und konstruktiven Umgang miteinander sowie zur Lösung von Konflikten kann durch einen Vertrauensbeauftragten geleistet werden.
Der vorliegende Antrag versteht sich als Konkurrenzantrag zu SÄA 001SA001. Er berücksichtigt im Vorfeld eingebrachte Anregungen, u.a. auf Erweiterung des Aufgabenkreises (Prävention, Konflikte) sowie die Benennung des Beauftragten.
| Typ = Satzungsänderungsantrag
4.328
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