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Änderungen

Antragsfabrik/Zwingende Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen

1.014 Bytes hinzugefügt, 14:37, 11. Mai 2012
Diskussion
==== Argument 1 ====
Dein ArgumentRalf: Der Zuschnitt der Kommunen und Landkreise liegt beim Landesgesetzgeber, dem Land. Ein kommunaler Bürgerentscheid würde die Gesetzgebungsfunktion aushebeln. Das heißt, der Landtag würde in seinen Rechten beschnitten das Land im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landes zu gestalten. Es dürfte auch ziemlich klar sein, dass auf diese Weise keinerlei Fusionen von Kommunen mehr funktionieren werden (nur mit Prämien, aber woher nehmen ?).
==== Argument 2 ====
Ralf: Die Steuerzahler Brandenburgs müssen keine unsinnige "Kleinstaaterei" finanzieren.Viele Kommunen schrumpfen stark, sind finanziell angeschlagen und hoch verschuldet.Welchen Sinn macht ein Bürgerentscheid für den Erhalt "meiner" Kommune ohne Perspektive ? Wieso soll die Gesamtheit der Steuerzahler hauptamtliche Kommunal-Verwaltungen für Gemeinden von 3000 Einwohnern und weniger finanzieren ? (das gibt es schon) Darauf läuft es letztlich hinaus. Freiwillige Zusammenschlüsse sind schön und gut, aber ohne "Kopfprämie" ging es schon 2003 überhaupt nicht.
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