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K
-kat
:Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei.
:...
:(3) Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. ==Geschäftsordnung==[[Aufstellungsversammlung/Bundestagswahl/2012.1/GO|Geschäftsordnung]]
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[[Kategorie:LandesparteitagAufstellungsversammlung| ]]