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Barnim-Uckermark/Dokumente/GOVS

842 Bytes entfernt, 00:52, 14. Jan. 2012
GO-Beschluss
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 == Geschäftsordnung des Vorstandes(ENTWURF) ==''Beschlossen auf der Vorstandsitzung vom [[Barnim-Uckermark/Treffen/2012-01-13|13. Januar 2012]]''
=== Art. 1: Allgemeines ===
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes Barnim-Uckermark , Kurzbezeichnung: Bar-Um, nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Regionalverbandes unverzüglich darüber zu informieren.
(4) Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
(5) Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandssitzung gemäß Art. 3.2 dieser Geschäftsordnung zu stellen.
=== Art. 2: Der Vorstand ===
(1) Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Regionalverbandes BarnimBar-UckermarkUm. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Regionalverband und zu relevanten Themen über die entsprechenden Kanäle zu veröffentlichen.
(2) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
* 1. Vorsitzender: Die Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Regionalvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, Wahlkampforganisation* 2. Vorsitzender: Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Regionalvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, Kontrolle über laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger*Berwerberaufstellung (Wahllisten) zu Kommunalwahlen im Regionalverbandsgebiet Bar-Um nach dem Brandenburgischen Kummunalwahlgesetz*Wahlkampforganisation*Öffentlichkeitsarbeit*Protokollführung *Koordination von Projekten*Planung des Jahresprogramms des Vorstands, WahlkampforganisationEinberufung von Hauptversammlungen* Die Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern Sollte ein Mitgliedsantrag abgelehnt werden, muss die Entscheidung dem Antragsteller gegenüber schriftlich begründet werden.* Kassenwart: u. a. Mitgliederverwaltung, Aufsicht über die Geschäftsstelle, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse, laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, Spendenwesen* Beisitzer: Öffentlichkeitsarbeit, Protokollführung, Verantwortung der technischen Infrastruktur, Wahlkampforganisation, Koordination von Projekten:* Bei Nichtwahl von Beisitzern übernehmen die gewählten Mitglieder des Regionalvorstandes diese Aufgaben gemeinsam.* Vorstand (mehrheitlich): Planung des Jahresprogramms des Vorstands, Einberufung von Hauptversammlungen
=== Art. 3: Vorstandssitzungen ===
(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Interessierte Piraten und Gäste können der Sitzung des Regionalvorstandes beiwohnen. Weitere Gäste können durch Mehrheitsbeschluss des Regionalvorstandes zugelassen werden.
(2) In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werden. Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki veröffentlicht werden.
(3) Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende muss dann innerhalb von 14 Tagen eine solche einberufen.
(4) Bei berechtigtem Interesse Eine Vorstandssitzung kann eine Vorstandssitzung fernmündlich abgehalten werden. Für solche virtuellen oder fernmündlichen Sitzungen gelten prinzipiell die gleichen Regeln, wie für Reale. Wortmeldungen anwesender Piraten sind der Versammlungsleitung mit geeigneten Mitteln, die nicht störend sind, anzuzeigen. Werden störende Gäste durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen, sollte ihnen die weitere passive Verfolgung der Vorstandssitzung ermöglicht werden, sofern dies technisch möglich ist.
==== Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen ====
(1) Vorstandssitzungen werden von dem/der 1. Vorsitzenden oder dem/der 2. Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen an die Mitglieder des Vorstandes dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Regionalvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben.
(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) Vorstandssitzungen werden über die Mailingliste beziehungsweise die Mailinglisten (n) des Regionalverbandes, den Blog des Regionalverbandes und das Landeswikibekannt gegeben.
==== Art. 3.2: Anfragen und Anträge an den Regionalvorstand ====(1) Der Regionalvorstand nimmt Wünsche Anfragen und Anträge der Regionalverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Regionalverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.
(2) Antragsberechtigt sind alle Piraten des Regionalverbandes BarnimBar-Uckermark Um und Vorstandsmitglieder übergeordneter Gliederungen. Alle Anträge und Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen.
(3) Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Regionalverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird.
(3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und stichpunktartig festgehalten.
(4) Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Erfolgen nicht innerhalb von zwei Tagen Einwände, wird es unverändert veröffentlicht. Wird bei Einwänden keine Einigung erzielt, muss innerhalb von sieben Tagen eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen werden mit dem einzigen Tagesordnungspunkt "Protokoll". (5) Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. In im Anschluss der Regel ist das der 1Sitzung im Wiki bereitgestellt. Vorsitzende oder Die Bestätigung der 2. Vorsitzende. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Eine Angabe, wo das Protokoll veröffentlicht ist, ist über die Mailingliste oder die Mailinglisten des Regionalverbandes zu kommunizieren. Originale und Kopien Gültigkeit erfolgt auf der Protokolldokumente sind zu archivierennächsten ordentlichen Sitzung durch Zustimmung aller Vorstandsmitglieder.
==== Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse ====
(3) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und als Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ergeben sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes.
 
4) Die Entscheidung über den Antrag von neuen Mitgliedern zur
Aufnahme benötigt einen Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, muss die Entscheidung dem/der AntragstellerIn
gegenüber schriftlich begründet werden.
=== Art. 5: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten ===
(3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
 
(4) Die Entscheidung über den Antrag von neuen Mitgliedern zur
Aufnahme benötigt einen Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Sollte es zu einer
Ablehnung kommen, muss die Entscheidung dem/der AntragstellerIn
gegenüber schriftlich begründet werden.
=== Art. 6: Kommunikation ===
(1) Die generellen Mailinglisten der Piraten des Regionalverbandes BarnimBar-Uckermark Um sind offen für alle angemeldeten Benutzer. Für die An- und Abmeldung zu diesen Mailinglisten ist jeder selbst verantwortlich. Mitglieder des Regionalverbandes sind angehalten, hier angemeldet zu sein.
(2) Im Blog des Regionalverbandes BarnimBar-Uckermark Um veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen des Regionalverbandes BarnimBar-Uckermark Um der Piratenpartei Deutschland. Des Weiteren werden dort öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten verbreitet.
(3) Die E-Mail-Adressen des gesamten Vorstandes und die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitglieder des Vorstandes werden an geeigneter Stelle im Landeswiki und im Blog des Regionalverbandes BarnimBar-Uckermark Um veröffentlicht.
(4) Das Postfach des Regionalverbandes BarnimBar-Uckermark Um (Piratenpartei Deutschland, Regionalverband BarnimBar-Uckermark Um, Eberswalde) wird regelmäßig vom 1. Vorsitzenden, bei nicht Verfügbarkeit vom 2. Vorsitzenden, geleert. Der 1. Vorsitzende, bzw. der 2. Vorsitzende, führt ein dem Datenschutz unterliegendes Posteingangs- und Postausgangsbuch. Eingehende Sendungen werden vom Empfänger umgehend beantwortet.
=== Art. 7: Gültigkeitsbereich ===
=== Art. 8: Inkrafttreten ===
Diese Geschäftsordnung wurde am 2713.1201.2011 beschlossen und tritt sofort in Kraft. [[Kategorie:Barnim-Uckermark/Dokumente|GO]]
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