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Barnim-Uckermark/Dokumente/GOVS

4 Bytes entfernt, 00:55, 14. Jan. 2012
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Geschäftsordnung des Vorstandes: Rechtschreibung
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== Geschäftsordnung des Vorstandes ==
''Beschlossen auf der Vorstandsitzung Vorstandssitzung vom [[Barnim-Uckermark/Treffen/2012-01-13|13. Januar 2012]]''
=== Art. 1: Allgemeines ===
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes Barnim-Uckermark, Kurzbezeichnung: Bar-Um, nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
*Die Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Regionalvorstandes mit übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, Wahlkampforganisation
*Kontrolle über laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger
*Berwerberaufstellung Bewerberaufstellung (Wahllisten) zu Kommunalwahlen im Regionalverbandsgebiet Bar-Um nach dem Brandenburgischen KummunalwahlgesetzKommunalwahlgesetz
*Wahlkampforganisation
*Öffentlichkeitsarbeit
(2) Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr) an den neugewählten Regionalvorstand zu übergeben.
(3) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und als Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ergeben sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes.
4) Die Entscheidung über den Antrag von neuen Mitgliedern zurAufnahme benötigt einen Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, muss die Entscheidung dem/der AntragstellerInAntragsteller gegenüber schriftlich begründet werden.
=== Art. 5: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten ===
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