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Änderungen

Barnim-Uckermark/Dokumente/GOVS

24 Bytes hinzugefügt, 20:57, 10. Jul. 2012
K
Geschäftsordnung des Vorstandes
''Beschlossen auf der Vorstandssitzung vom [[Barnim-Uckermark/Treffen/2012-01-13|13. Januar 2012]]''<br>
''Art. 5 geändert auf der [[Barnim-Uckermark/Vorstandssitzung/2012-03-22#Antrag_2012-003|ReVo-Sitzung vom 22.03.2012]]''<br>
''Art. 3.3 geändert auf der [[Barnim-Uckermark/Vorstandssitzung/2012-05-08#TOP 5 Anträge und Beschlüsse|ReVo-Sitzung vom 08.05.2012]]''<br>''Art. 3.2 geändert auf der [[Barnim-Uckermark/Vorstandssitzung/2012-07-10#TOP 5 Anträge und Beschlüsse|ReVo-Sitzung vom 10.07.2012]]''
=== Art. 1: Allgemeines ===
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes Barnim-Uckermark, Kurzbezeichnung: Bar-Um, nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
(1) Der Regionalvorstand nimmt Anfragen und Anträge der Regionalverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Regionalverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.
(2) Antragsberechtigt sind alle Piraten des Regionalverbandes Bar-Um und Vorstandsmitglieder übergeordneter Gliederungen. Alle Anträge und Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen.
(3) Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Regionalverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird.
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