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Hier wird völlig unötig Streit vom Zaun gebrochen, da die beanstandete Satzungsänderung nicht wie behauptet Regelungen der Landessatzung aushebelt oder Rechte von Dritten einschränkt. Warum hier sowas behauptet wird und auch noch mit der Falschbehauptung untermauert wird, die HV hätte die Entscheidung im "in Kenntnis der Unzulässigkeit" gefällt, ist mir unklar. Falls hier Interesse zu einer Deeskalation besteht, stehe ich gerne zur Verfügung.

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