Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Datenschutzbeauftragter/Dokumente

< Datenschutzbeauftragter
Version vom 20. November 2011, 14:28 Uhr von Jensbernau (Diskussion | Beiträge) (Datenschutzverpflichtung)

Datenschutzgesetze und Zuständigkeiten

Datenschutzverpflichtung

Achtung!

Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG.