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Diskussion:Antragsfabrik/MOL/SA01-Antragsrecht

1 Byte entfernt, 16:50, 4. Sep. 2012
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*Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST)
*Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST)
*Was ist "entsprechend"? Nach meiner Lesart bezieht sich das in einer Satzung, die für LV und tiefer gilt, auf LV und tiefer. So lese ich den §3(3): "Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen." --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 16:50, 4. Sep. 2012 (CEST)
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