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Diskussion:Antragsfabrik/MOL/SA01-Antragsrecht

Anmerkung: In der Piratenpartei ist es allgemein üblich, dass zumindest jeder Pirat einen Antrag stellen kann. Insofern wäre es schön, wenn der Antrag entsprechend angepasst werden würde. -- Bastian (Diskussion) 11:01, 4. Sep. 2012 (CEST)

  • Meinst du jetzt, dass ich das nicht nur auf den KV beschränken soll? --Ixylon (Diskussion) 12:45, 4. Sep. 2012 (CEST)
  • Yep. Das wäre schön. Ich meine, dass das ohnehin kaum vorkommt, aber es hat etwas Symbolik -- Bastian (Diskussion) 14:33, 4. Sep. 2012 (CEST)
  • Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --Ixylon (Diskussion) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST)
  • Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- Bastian (Diskussion) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST)
  • Was ist "entsprechend"? Nach meiner Lesart bezieht sich das in einer Satzung, die für LV und tiefer gilt, auf LV und tiefer. So lese ich den §3(3): "Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen." --Ixylon (Diskussion) 16:50, 4. Sep. 2012 (CEST)
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