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Diskussion:Datenschutzbeauftragter

1 Byte hinzugefügt, 11:17, 9. Jan. 2011
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Auch kann niemandem vorgeschrieben werden, mit welchem System Daten bearbeitet werden. Dieses dennoch zu tun bedeutet, dass der Nutzer das entsprechende Gerät hierfür gestellt bekommt! Der Nutzer kann max. aufgerufen werden, alles in seinem möglichen zu tun, um die Bearbeitung weitestgehend sicher zu machen. Werden Daten über unsichere Wege verschickt (z.B. eMail), stellt die Bearbeitung eine wesentlich geringere Gefahr dar, als das Versenden selbst. --[[Benutzer:Sven24|Sven24]] 16:36, 1. Nov. 2009 (CET)
Das Thema DSE habe ich für morgen auf unsere [[Cottbus/Treffen/2009-11-02.11.09 | Tagesordnung]] gesetzt. Da ich die neue DSE hier zur Unterschrift vorliegen habe, möchte ich vorher noch einige Fragen klären. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 17:07, 1. Nov. 2009 (CET)
Eine Anmerkung am Rande - die Datenschutzerklärung des ULD ist leider nicht mehr zeitgemäß. Der §43-Bußgeldvorschriften ist nach heutigem Recht ergiebiger. Der Absatz 2 ist erweitert worden und der Absatz 1 fehlt hier gänzlich. Auch wenn ansonsten das ULD immer in solchen Angelegenheiten federführend ist, so haben sie diesmal ein wenig geschlafen... --[[Benutzer:klosterbruder|klosterbruder]] 11:47 23. Nov. 2009 (CET)
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