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Änderungen

Diskussion:SAPO/WP/0040

2.664 Bytes hinzugefügt, 14:55, 20. Sep. 2020
Diskussion
== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ==
# [[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 15:11, 20. Aug. 2020 (CEST)
# ?[[Benutzer:Knarf_BB|Knarf PDM]]# [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
# ?
# ...
:Der Antrag verstößt gegen Art. 28 GG.
:Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Gemeinden als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. ... Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 Abs. 2 GG und in den meisten Landesverfassungen durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (siehe unten) geschützt.
:Der Antrag sollte zurückgezogen werden.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]   * Es ist jetzt nicht verwunderlich, dass die betroffenen Eigentümer gegen einen solchen Antrag sind. Mit der Kommunalverfassung hat das wenig zu tun. Für Straßenreinigung, Müllabfuhr etc. werden Gebühren erhoben. Der Winterdienst (und im Übrigen auch die Laubentsorgung) ist auch nicht kostenfrei vom Eigentümer zu leisten, da Werkzeug und Streugut bereitgehalten werden muss und erhebliche Haftungsrisiken drohen. : Straßenbäume bedürfen nur während einer relativ kurzen Hitzeperiode der zusätzliche Pflege und es völlig unwirtschaftlich, für diese Arbeiten in großem Umfang Mitarbeiter zusätzlich einzustellen. : Im Übrigen werden alle solche Arbeiten auf die Anlieger umgelegt, egal ob schon genug Steuern gezahlt werden (z.B. die Straßenreinigungskosten, die per Gebührenbescheid eingezogen werden). Gegen eine Erstattung von Wasserkosten gibt es mMn. keine grds. Bedenken, obwohl der Verwaltungsaufwand höher sein dürfte, als die paar Euro. Aber dann sollte natürlich auch das Streugut etc. für den Winter bezahlt werden, oder?: Das Überleben der Straßenbäume ist essenziell und kann nicht auf ein freiwilligen Leistung abgewälzt werden.: Mich erinnert eine Diskussion eher an die "beliebte" Hundesteuer. : --- Bastian 11:38, 15. Sep. 2020 (CEST) * Wir arbeiten an dem Landeswahlprogramm. Straßenbäume sind aber nur bedingt Ländersache. Hier greift die kommunale Selbstverwaltung. Der Antrag ist nicht für´s Landeswahlprogramm sondern für Kommunalwahlprogramme geeignet.: Es wird Zeit, dass wir lernen, in welcher politischen Ebene wir uns eigentlich bewegen. Für das Landeswahlprogramm ist es nunmal der Bereich Land.: Der Antrag sollte zurückgezogen werden.[[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|DiskussionThomas Bennühr]] * "Es wird Zeit, dass wir lernen, in welcher politischen Ebene wir uns eigentlich bewegen"? Ernsthaft? Grundsätzliches regelt man grundsätzlich und nicht lokal.: Es bleibt jedem unbenommen, sich auch kommunal für einen besseren Umgang mit der Umwelt einzusetzen. Nur kennt die Umwelt leider keine kommunalen Grenzen.: --- 12:05, 18. Sep. 2020 (CEST) * Ernsthaft. Jedenfalls, wenn man als Partei ernstgenommen werden will.[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 
== Argument 1 ==
Dein ArgumentHier en Anwohnern zusätzliche Arbeit und Kosten aufzulasten ist wohl kaum für ein Wahlprogramm Gut. Der Vergleich mit dem Winterdienst Passt nicht. Beim Winterdienst muß in kurzer Zeit ein sicherer Zustand der Gehwege hergestellt werden. Bei der Baumbewässerung hat man diesen Zeitdruck nicht man kann das Bewässern über mehrere Tage der Woche verteilen. Zudem fallen Kosten für das Wasser an, sollen die auch vom Anwohner getragen werden?
== Argument 2 ==
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