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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.39

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Anmerkung: In der Überschrift steht der Zusatz "durch Firmen" der aber nicht im eigentlichem Antragstext auftaucht. Geht es nur um Firmen oder auch Privatpersonen etc.? Ich bitte darum, das entweder die Überschrift oder der Antragstext geändert wird, damit die Aussage des Antrages eindeutig wird. Soll eigentlich der Spender angegeben werden? Davon steht nichts im Antrag. --Uk 19:51, 23. Sep. 2010 (CEST)

Vorschlag: Siehe Rico: "Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen". Das müsste sowohl in der Überschrift als auch im ersten Satz des Antragstextes erscheinen.
Ich verstehe den Antrag so, dass materielle Leihgaben in der Art aufgelistet werden sollten, dass man erkennt, um welchen Gegenstand es sich handelt (evtl. mit der Angabe des Sach-/Einkaufswertes) und wo dieser eingesetzt wird. Ich verstehe deinen Antrag nicht so, dass auch der Spender, außer bei Unterstützung durch Firmen, aufgezeigt werden sollen.
Solltest du das doch wollen, würde ich vorschlagen, dass du dich mit den bisher bekannten Spendern zusammensetzt und berätst, wie sinnvoll das ist. --Sebastian Pochert 08:49, 24. Sep. 2010 (CEST)

Vorschlag für überarbeiteten Antragstext

Veröffentlichung von Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen und Privatpersonen

Antragstext

Der Vorstand möge beschließen:

  1. Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und der Spender aufgeführt.
  2. Sachspenden, Dauerleihgaben und finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet, wenn der Wert 100,00 Euro übersteigt. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und, sofern die Privatperson dem zustimmt, der Spender aufgeführt.

Der Dokumentationszeitraum nach Nummer 1 und Nummer 2 beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.

Gruß --RicoB CB 09:00, 24. Sep. 2010 (CEST)

Mitgezeichnet --Sebastian Pochert 09:07, 24. Sep. 2010 (CEST)
  • Ich bin nicht sicher, dass jede Person bzw. Firma möchte, dass ihre Kleinspende öffentlich gemacht wird. Daher sieht es das PartG auch ausdrücklich so nicht vor. Im Übrigen sind alle Zuwendungen in der Buchhaltung zu erfassen und zuzuordnen, damit festgestellt werden kann, ob die entsprechenden Grenzen des PartG überschritten werden und z.B. eine Meldepflicht ausgelöst wird (eine Stückelung von Spenden ist unzulässig). Bei stingenter Anwendung des PartG gilt das auch für die o.a. Grenze von 100,00 Euro (jeder weitere Cent, jeder Bleistift, der die (Jahres-) Grenze von 100,00 EUR übersteigt, ist dann ebenfalls zu veröffentlichen. Auch Aufwandsspenden durch Verzicht auf die Erstattung der eigenen Arbeitsleistung (z.B. Infostand) wären zu erfassen.
    Eine Veröffentlichung hat dann auch im Sinne der Vorschriften des PartG zu erfolgen: Also vollständiger Name, Anschrift etc.. Ich vermute, dass dies dazu führt, dass sich jeder sehr genau überlegen wird, etwas zu spenden und sei es auch nur mit einem Aufschlag auf die jährliche Beitragszahlung.
    Ein solcher Antrag ist bestimmt gut gemeint, aber man muss ihn auch zu Ende denken. ---Bastian 10:09, 24. Sep. 2010 (CEST)
    • Statt nur dagegen zu sein: Wie könntest du dir vorstellen, unserem eigenen Transparenz-Anspruch in dieser Thematik gerecht zu werden? Nichts für ungut... --RicoB CB 10:24, 24. Sep. 2010 (CEST)
    • Ergänzung: Dass eben gerade personelle Unterstützung (wie zum Beispiel Zeit an Infoständen) nicht mit erfasst werden soll ist durch den Zusatz "finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen" ersichtlich. Alternativ könnte man natürlich einen Satz wie "Ehrenamtliche personelle Unterstützung wird hierbei nicht erfasst und verrechnet." ergänzen. --RicoB CB 10:28, 24. Sep. 2010 (CEST)
  • Ich bin nicht gegen Transparenz im Spendenwesen - ganz im Gegenteil (man sehe sich ruhig den RB 2009 an). Aber die Sache ist kompliziert und kaum mit einem Schnellschuss-Antrag abzudecken. Derartig umfangreiche und mit erheblichen Auswirkungen behaftete Vorhaben bringt man erst nach einer gründlichen Abwägung vor. Gegen eine sachliche Diskussion ist doch überhaupt nichts einzuwenden. Dieser Antrag hatte aber zunächst eine ganz andere Zierichtung und erinnert mich an die neuen Orwell-Piraten. Außerdem benötigen wir dann langsam eine Planstelle für die Buchhaltung.---Bastian 11:09, 24. Sep. 2010 (CEST)
  • Auch die Veränderung des Antragstextes trifft den Kern nicht, da eine Stückelung von Spenden verboten ist. Insofern wird die Liste über das Jahr sehr lang werden und jedermann verpflichten, auch seine Aufwendungen auflisten. Auch die, die in irgendeiner Funktion zu einer Veranstaltung fahren, pro KM 0,20 EUR zzgl. Verpflegungspauschale, sind betroffen.. Das wäre unabhängig davon, ob diese Kosten tatsächlich "eingereicht" werden.
    Das und die weiteren Folgen - auch für die Nachvollziehbarkeit durch Dritte, z.B. Behörden - sollte man bedenken. Bastian 11:56, 2. Okt. 2010 (CEST)
  • Das verstehe ich nicht. Bei Privatpersonen sind doch nur Dauerleihgaben, Sachspenden und *finanzielle* Unterstützung, d.H. Geldspenden aufzulisten. Ich kann nicht erkennen, dass Fahrten zu irgendwelchen Veranstaltungen unter einen dieser drei Punkte fallen würden. --Kasimon 11:31, 3. Okt. 2010 (CEST) (sig nachträglich angefügt)
  • Jegliche Art einer Unterstützung ist eine Zuwendung. Ob man das nun Geldspende, Sachspende oder Aufwandsspende nennt. Wenn nun eine Listung dieser Unterstützungen gefordert wird, dann hat die auch vollständig zu erfolgen. Auch eine "Dauerleihgabe" ist lediglich eine Unterstützung in der Form der ersparten Aufwendung. Das PartG verbietet jegliche Stückelung. Es ist ein Unterschied, ob man etwas vermutet oder schwarz auf weiss nachlesen kann.
    Ich bin zB. auch nicht sicher, ob eine Firma, nur weil sie einen Dienst kostenfrei zur Verfügung stellt, auch noch die MwSt. (allein beim Hosting macht die schlappe 82,00 EUR/Jahr aus) darauf extra zahlen will. --- Bastian 10:15, 3. Okt. 2010 (CEST)
  • Du argumentierst mit dem Parteien- und Steuerrecht. Eine Liste wie die im Antrag geforderte ist aber doch kein offizielles Dokument wie der Rechenschaftsbericht oder die Steuererklärung, sondern lediglich eine Auflistung zu Transparenzzwecken. Man kann über die Liste ja auch gern einen Disclaimer schreiben, dass es sich um kein offizielles Dokument, sondern um eine vorläufige Auflistung handelt. Damit kann man dann doch eigentlich nur Probleme bekommen, wenn die aufgelisteten Tatbestände auch so rechtlich nicht in Ordnung sind, und in diesem Fall gibt es ja auch ohne Liste jederzeit die Chance, dass jemand den Behörden einen Tipp gibt. --Kasimon 11:31, 3. Okt. 2010 (CEST)
  • Ich halte es für höchst blauäugig anzunehmen, dass unsere Veröffentlichungen nicht Eingang in Behördenerkenntnisse finden. "Notfalls" werden sie mit der Nase darauf gestossen. Ach ja, da gab ja auch noch Google... --- Bastian 13:31, 3. Okt. 2010 (CEST)
  • Was möchtest Du damit sagen: Dass unser bisheriges Vorgehen illegal ist oder dass es dadurch illegal wird, dass wir es aufschreiben? --Kasimon
  • Dialektik? Nein, unser Vorgehen ist natürlich nicht illegal. Es ist aber ein Unterschied, ob man eine öffentliche Liste erstellt (bzw. erstellen muss) und damit einen LSM/BSM dazu zwingt, diese in einen RB einzustellen. Außerdem dürfen Spenden aus gutem Grunde bis 500,00 EUR anonym erfolgen und nicht jeder oder jede Firma liest seinen/ihren Namen gerne im Verzeichnis für den oder des Bundestagspräsidenten. Das sind natürlich alles Dinge, die für einen Arbeitnehmer schwer zu verstehen sind, da ist bei 825,00 EUR/Jahr Schluss. Die Orwell-Allüren können einen LV finanziell gefährden. Es gibt auch eine andere Lösung: Jeder greift mal eben in die Hosentasche bzw. seine Portokasse und spendet 500 EUR in bar. Dann benötigt man baW. hier keine (Sach-)Zuwendung. Fände ich sowieso gerechter.--- Bastian 16:38, 3. Okt. 2010 (CEST)
  • Insgesamt kann ich mit diesem Antrag nicht mitgehen - er geht mir zu weit. Punkt 1 könnte ich noch voll unterstüzen, aber Punkt 2 hat für mich sehr schädigende Wirkung auf das Spenderverhalten. Es kann auch Unternehmen geben, die uns gerne unterstützen, aber aus geschäftlichen Gründen nicht mit uns in Verbindung gebracht werden möchten. Eine Zwangsveröffentlichung könnte die Einstellung von Spenden zu Folge haben. Ebenso will sicher nicht jeder private Spender aufgelistet sein. Und 100€ können sehr schnell zusammen sein (10€ Spende im Monat). Vielleicht spendet jemand auch sehr viel und will garnicht, dass es groß öffentlich wird. In jeglichem Falle würde sich das auch hier negativ auf das Spenderverhalten auswirken. Indes, sehe ich den Vorteil dieser Art von Transparenz nicht. --Markus
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