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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.42

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Da wir eine Bundesweit aktive Partei sind, das PartG ein Bundesgesetz darstellt, sind die Landesverbände durchaus Gliederungen im Sinne des PartG. Ansonsten fordert $7 PartG lediglich: "Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. "

Viel schwerwiegender ist daher in meinen Augen die Tatsache, das der LaVo bisher nur virtuell tagt!

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