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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2014-084

917 Bytes hinzugefügt, 19:07, 28. Nov. 2014
freitag2
*Hm... ''"Der Schaden kann beispielsweise im Ansehen der Partei in der Öffentlichkeit..."'' Oh je, wen man da alles schon hätte mit OMs belegen müssen. Zudem sind viele Tatbestände dieser Art recht subjektiv. Das wird eine wirklich schwere Entscheidung und verlangt euch ein gerüttelt Maß an Kompetenz ab. ''"Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ... nicht öffentlich"'' - kann eigentlich der Betroffene, wenn er das anders sieht, die Begründung veröffentlichen? [[Benutzer:Skff|sk]]
 
Hallo!
Ja der Betroffene kann, wenn er kann, die "Begründung"
und Beschuldigung etc. veröffentlichen. Und er darf
das auch.
Nur leider liegt mir vom Super-LaVo noch keine rechtsver-
bindliche und lesbare Schrift vor. Klar, fehlt es dort
vermutlich am Willen und am vermutlich auch am Porto
(wir müssen ja für Hamburg sparen ;-)
Es geht nichts, außer der LaVo, über Basisdemokratie.
mit piratigen Grüßen [[Benutzer:Budlbn|mfG_TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]])
 
 
* Es gibt nur eine Möglichkeit der Problembehebung. Die Aufhebung der Problem-Ursache. Aber gerade das ist in diversen PP-Strukturen nicht erwünscht. Das Vertuschen und Abservieren des Postboten ist hingegen keine Problemlösung (sondern nur kurzfristige Makulatur). Manche Juristen und Sonstige sehen das aber anders. [[Benutzer:Budlbn|mfG_TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) 18:07, 28. Nov. 2014 (CET)
 
Guten Morgen!
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