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Innere Sicherheit

1.009 Bytes hinzugefügt, 00:35, 18. Feb. 2012
Brandenburgisches Versammlungsgesetz (bislang von keinem Positionspapier umfasst)
==== Positionierung ====
Nach dem Vorbild des "Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages" wäre die Einrichtung eines "Polizeibeauftragten" als neutrale und unabhängige Petitions- und Kontrollinstanz sinnvoll. Dies würde einerseits die demokratische Kontrolle der Sicherheitskräfte stärken, die Behörde (durch regelmäßige Berichte des Beauftragten an den Landtag und damit (mittelbar) an die Bevölkerung) insgesamt transparenter gestalten und auch der Polizei selbst die Möglichkeit an die Hand geben, auf Missstände (gleich welcher Art) aufmerksam zu machen.
 
=== Brandenburgisches Versammlungsgesetz (bislang von keinem Positionspapier umfasst) ===
==== IST-Zustand ====
Mit der Föderalismus-Reform I aus dem Jahre 2006 wechselte die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder. Das Versammlungsgesetz (des Bundes) gilt solange fort, bis im jeweiligen Land ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde. In einigen Ländern (Bayern, Sachsen) ist das bereits geschehen, im Land Brandenburg gibt es bislang lediglich eine Änderung des Bundesgesetzes im [[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.24144.de|Gesetz über Versammlungen und Aufzüge an und auf Gräberstätten
(Gräberstätten-Versammlungsgesetz- GräbVersammlG)]].
 
==== Positionierung ====
Ein brandenburgisches Versammlungsgesetz könnte:
*das Vermummungsverbot lockern
*Videoüberwachung durch die Polizei einschränken
*Spontanversammlungen besser schützen (Anmeldungszwang einschränken…)
*Das "Schutzwaffen"-Verbot reformieren
== Denkansätze & Stichpunkte ==
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