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Kreisverband BRB/Satzung/Entwurf Kreissatzung BRB

10 Bytes hinzugefügt, 19:19, 12. Okt. 2009
Kreissatzung für die Piratenpartei Kreisverband Brandenburg (Stadt) vom 14.10.2009
(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|'''(4)''' Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Ämterkumulation ist nicht zulässig. Übt ein Kandidat bereits ein Amt Parteiamt oder ein Mandat in einer Volksvertretung aus, muss der Kreisparteitag die Zulässigkeit seiner Kandidatur für jeden Einzelfall explizit mit absoluter Mehrheit beschließen.[...]}}
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|[...] Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl des neuen Vorstandes kommissarisch im Amt.}}
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