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Landesprogramm

8.032 Bytes hinzugefügt, 16:39, 6. Feb. 2011
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Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist ein unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Jedem Bürger muss der Zugang zu Informationen und Wissen ermöglicht werden, zu deren Erforschung und Produktion mindestens mittels Steuergeldern beigetragen wurde. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!
 
=== Wirtschaft ===
Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ein. Wir sind für die Stärkung der regionalen und kommunalen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir sind für die Förderung regionaler Arbeitsmärkte. Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten gibt den Bürgern mehr Freiheit, wieder unabhängiger ihr Leben zu gestalten. Die Förderpolitik des Landes Bandenburg muss so gestaltet sein, dass primär regionale und kommunale Projekte und Unternehmen gefördert werden. Es entspricht nicht dem piratischen Nachhaltigkeitsbegriff, dass die Verwendung der Steuergelder der Bürger zu erhöhten Gewinnen bei Unternehmen führen. Die Haushaltspolitik des Landes gründet sich auf dem Verursacherprinzip. Wer bestellt bezahlt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Sie müssen zeitlich begrenzt sein und unterliegen einer steten Überprüfung. Die Netze der Infrastruktur sollen in öffentlicher, bevorzugt in kommunaler Hand, sein. Dabei ist ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang zu gewährleisten. Die Entgelte richten sich nach den Kosten. Die Einrichtung und der Ausbau von kommunalen Betrieben - einschließlich der Rekommunalisierung - ist zu fördern.
 
=== Soziales ===
Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Die Piraten Brandenburg treten für ein Grundrecht auf Internetzugang (Breitband) ein.
 
=== Umwelt und Energie ===
Die Piratenpartei steht für die Stärkung der Grundrechte aller Menschen. Um die Grundrechte wie Freiheit, Gleichheit und Unabhängigkeit zu wahren, muss dafür Sorge getragen werden, dass diese Rechte nicht durch Umweltschäden oder Ressourcenknappheit bedroht werden. Die Piratenpartei setzt sich daher für eine intakte und lebenswerte Natur und Umwelt für Mensch und Tier ein. Ein funktionierendes natürliches Ökosystem ist die Quelle gesunder Nahrung und damit unsere Lebensgrundlage.
 
Die Piraten im Land Brandenburg setzen sich für die Stärkung dezentraler, kommunaler Energieunternehmen ein. Zur flächendeckenden Sicherung der Energieversorgung aller in Brandenburg lebenden Menschen, können Energieunternehmen Versorgergemeinschaften bilden. Mono- und Oligopolstrukturen sollen abgebaut und die demokratische Einflussnahme auf Unternehmen durch Angestellte und Bürger gefördert werden. Energieunternehmen sollen zu größtmöglicher Kostentransparenz verpflichtet werden. Die Energieerzeugung soll auf natürlichen und regenerativen Ressourcen aufbauen. Gewinnung und Bereitstellung sollen umweltfreundlich gestaltet werden. Zur Energiegewinnung verwendete Ressourcen sollen möglichst vor Ort gewonnen und genutzt werden. Für die Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern ist es unabdingbar, dass Energiespeicher erforscht und ausgebaut werden. Leistungsspitzen der regenerativen Energieerzeugung müssen gespeichert und dann verwendet werden, wenn Bedarf daran besteht. Energiespeicher sollen umweltschonend und an regionale Gegebenheiten angepasst gestaltet werden. Energienetze sind so anzupassen, dass sie den Anforderungen der Zukunft gewachsen sind. Energienetze gehören zur lebensnotwendigen Infrastruktur. Sie gehören in die öffentliche Hand oder sind staatlicher Kontrolle zu unterstellen. Eine funktionstüchtige Energieinfrastruktur muss gesichert sein.
 
Um allen Bürgern einen gerechten Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen, lehnen wir eine Privatisierung von Wasserbetrieben ab. Wasserbetriebe gehören in kommunale Hand. Zu den Aufgaben der Kommunen gehört es auch, der Verschwendung und Verschmutzung von Trinkwasser vorzubeugen. Wasser ist ein schützenswertes Gut, welches Voraussetzung für eine intakte Natur und Umwelt ist und eine gesunde Ernährung und Versorgung sicherstellt. Dieses Gut muss durch geeignete Schutzmaßnahmen bewahrt werden.
 
=== Bauen und Verkehr ===
Eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrs, des Bauens und der Stadtentwicklung hat angesichts der ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung in Brandenburg einen hohen Stellenwert. Die Überwindung der Folgen des demographischen Wandels und der wirtschaftsstrukturellen Entwicklung muss durch eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehören die Bereitstellung und Überprüfbarkeit eines klimafreundlichen Verkehrsangebotes, die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes, die Reaktivierung von brachliegenden Flächen auf vielfältige Weise, der Erhalt von historisch bedeutsamer Bausubstanz und von städtischen und ländlichen Strukturen, die Vermeidung der Zersiedelungen von Landschaft und Natur und der Erhalt von zusammenhängenden Kulturlandschaften und Grünanlagen in städtischen Gebieten. Die Zusammenarbeit in den Gebietskörperschaften, mit umliegenden Kommunen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen ist dabei in allen Bereichen der Planung zu intensivieren.
 
==== Verkehr und Infrastruktur ====
Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft ein wesentliches Merkmal für Lebensqualität und Entwicklungschancen der Bevölkerung. Die Infrastruktur einer gesicherten Versorgung mit Energie und Gütern gehört zu einer zivilisierten Gesellschaft. Kennzeichen einer entwickelten Wirtschaftsordnung ist auch der sparsame Umgang mit Rohstoffen, die Wiederverwertung von Ressourcen und der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit finanziellen Mitteln. Wir erkennen die unterschiedlichen Bedingungen der Infrastruktur und erstreben Wettbewerb, wo er die Bildung von Monopolen und Oligopolen verhindert. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Monopole aufzulösen und plädieren für eine Infrastruktur in staatlicher Trägerschaft, in der Wettbewerb aus strukturellen Gründen nicht möglich ist. Für dieses Ziel sind differenzierte Lösungen und innovative Ideen nötig. Örtliche und überörtliche Versorgungsinfrastrukturen müssen sich den Veränderungen durch die Bevölkerungsentwicklung anpassen können. Verkehrsbeziehungen sind möglichst zu bündeln. Dabei haben in der Planung Verkehrsmittel Vorrang, die ökonomisch und ökologisch langfristig die beste Bilanz vorweisen können. Eine ausreichende Anbindung der gesamten Bevölkerung an den öffentlichen Personennahverkehr ist sicherzustellen.
 
==== Stadtplanung und Regionalplanung ====
Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Planung soll immer ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander von Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports und Kultur sowie der Freizeitgestaltung regeln. Auf allen Entscheidungsebenen (Land, Landkreise, Kommunen) soll die Bevölkerung in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Die Bedürfnisse der Betroffenen sollen entsprechend berücksichtigt werden. Unkomplizierte und effektive Verfahren zu Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.
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