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Landesprogramm

1.755 Bytes hinzugefügt, 15:20, 26. Apr. 2014
+GP009/2013.1
=== Inklusion als Menschenrecht ===
 
Die Piratenpartei setzt sich für das Recht jeden Bürgers ein, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese aktiv und frei von Diskriminierung mitzugestalten. Jeder Mensch wird als verschiedenartig und gleichwertig respektiert. Deshalb spricht sich die Piratenpartei ganz klar für die Umsetzung der Inklusion in allen Lebensbereichen aus. Das Ziel ist für jeden Menschen, anstelle von „Fürsorge“, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu schaffen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Piratenpartei die Umsetzung der "inklusiven Schule", in der jedes Kind mit jedem pädagogischen Bedürfnis teilhaben kann. Jedes Kind soll als Teil der Vielfalt zum gelingenden Unterricht beitragen können. Zur konsequenten Umsetzung der Inklusion fordert die Piratenpartei Brandenburg, dass Schulen zu den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache geschlossen und die Schülerinnen und Schüler in Regelschulen eingegliedert werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung", „Hören", „körperliche und motorische Entwicklung" und „Sehen" haben das Recht auf gemeinsamen Unterricht und sollten vorzugsweise in der Regelschule eingeschult werden, wenn diese den Ansprüchen der Förderschwerpunkte gerecht wird. Eine entsprechende Ausstattung bzw. bauliche Anpassungen sind zu fördern und Lehrmittel nach Bedarf durch das Land zur Verfügung zu stellen.
 
 
== Staat und Religion ==
 
 
'''Einleitung'''
 
Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen die PIRATEN Brandenburg unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Die Piratenpartei Brandenburg erkennt und achtet die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
 
 
'''Säkularität und Neutralität'''
 
Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist eine für die Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen.
 
 
'''Institutionen'''
 
Um dem Ziel des säkularen Staates näher zu kommen sollen finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, schrittweise abgebaut werden. Die Übertragung dieser Aufgaben an staatliche oder weltanschaulich neutrale Einrichtungen soll im Gegenzug gefördert werden.
 
 
'''Diskriminierung'''
 
Institutionen und soziale Einrichtungen in religiöser Trägerschaft müssen allen Menschen beispielsweise bei Bewerbung und Einstellung die gleichen Rechte einräumen wie Stellen in öffentlicher Hand.
 
 
'''Beiträge'''
 
Der staatliche Einzug von Kirchenbeiträgen soll abgeschafft werden.
 
 
'''Datensparsamkeit'''
 
Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben.
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