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Nordbrandenburg/Dokumente/HowToAV

9.321 Bytes hinzugefügt, 12:20, 2. Mär. 2019
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Anzufertigende Dokumente
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Die folgende Erklärung (How to) erklärt, was bei der Durchführung von Aufstellungsversammlungen (AV) zu Kommunalwahlen zu beachten ist.
* Deutscher (i. S. d. Art 116 Abs. 1 GG) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist,
* zum Zeitpunkt der AV das 16. Lebensjahr vollendet hat,
* in dem Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat, sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat,
* nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#9 §9 BbgKWahlG]).
Eine Mitgliedschaft des Kandidaten in der Piratenpartei ist hingegen '''nicht''' zwingend erforderlich. Grundsätzlich ist auch die Kanidatur von parteilosen Bewerbern möglich, soweit sie sich bereit erklären, für die Piraten anzutreten und die [[Nordbrandenburg/Dokumente/HowToAV#F.C3.BCr_welches_Gebiet_ist_die_AV_r.C3.A4umlich_zust.C3.A4ndig.3F|örtlich zuständige AV]] der Kandidatur zustimmt. Theoretisch können zu Kommunalwahlen sogar Mitglieder anderer Parteien auf einer Liste der Piraten kandidieren, sofern sie nicht auch auf einer anderen Liste der anderen Partei kandidiert ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#30 §30 BbgKWahlG]).
Zu berücksichtigen ist auch, dass das Brandenburger Kommunalwahlgesetz auch eine Reihe von Ausnahmen (Inkompatibilitäten) für Personen definiert, die kein Mandat in Kommunalvertretungen annehmen dürfen, weil sie zugleich kommunale Funktionsträger sind. Diese dürfen zwar zur Kommunalwahl kandidierenund Stimmen für die Piratenpartei sammeln, im Falle ihrer Wahl das Mandat aber nicht antreten ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#12 §12 BbgKWahlG]).
{{OrangeBox1|Es können auch 17-jährige Personen als Kandidaten aufgestellt werden, wenn sie spätestens am Tag der Wahl 18 Jahre alt werden.}}
== Versammlungsämter ==
=== Versammlungsleiter ===
Die Versammlungsleitung wählt einen Versammlungsleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zuständig ist. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob die Versammlung form- und fristgerecht einberufen wurde. Er gibt der Versammlung das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.
=== Wahlleiter und Wahlhelfer ===
Der Wahlleiter ist für die Durchführung der Wahlgänge verantwortlich. Er wird dabei gemäß des 4-Augen-Prinzips durch mindestens einen Wahlhelfer unterstützt. Sollte der Wahlleiter zugleich Kandidat sein, so ist für den Zeitpunkt des Wahlvorganges, an dem der Wahlleiter als Kandidat teilnimmt, ein anderer Wahlleiter zu bestimmen.
=== Vertrauenspersonen ===
=== Zeugen ===
Des Weiteren beauftragt die Versammlung (in offener Abstimmung) zwei Teilnehmer, die neben dem Versammlungsleiter die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Wahlleiter abgeben. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 6 KWahlG]). Die Funktion des Zeugen kann grundsätzlich jeder Teilnehmer mit Ausnahme des Versammlungsleiters übernehmen. 
== Ablauf der AV ==
* Allen Bewerbern # '''Die Einladung:''' Die Ladungsfrist für die Aufstellungsversammlung entspricht grundsätzlich der Ladungsfrist zur Hauptversammlung (aktuell im RV Nordbrandenburg drei Wochen). Viele Satzungen erlauben es aber, diese Ladungsfrist in Ausnahmefällen bis auf die gemäß [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 5 BbgKWahlG] zulässige Frist von drei Tagen zu verkürzen. Es empfielt sich zudem, mögliche Kandidaten zu bitten, sich vorab einmal zu melden und zur Einholung der Wählbarkeitsbescheinigung aufzufordern.# '''Wahl der Versammlungsleitung:''' Die Versammlungsleitung wählt einen Versammlungsleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zuständig ist . Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob die Gelegenheit Versammlung form- und fristgerecht einberufen wurde. Er gibt der Versammlung das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.# '''Wahl der weiteren Versammlungsämter:''' Die Versammlung bestellt des weiteren einen Protokollführer und eine Wahlkommission zur Auszählung der Stimmen sowie Feststellung der Wahlergebnisse. Das Protokoll enthält dabei eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge mit Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis der Wahl. Es ist vom Versammlungsleiter sowie zwei Zeugen zu unterzeichnen.# '''Wahl der Vertrauenspersonen:''' Darüber hinaus wählt die Versammlung zwei Vertrauenspersonen, die neben dem Versammlungsleiter die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Wahlleiter abgeben können (§ 33 Abs. 6 BbgKWahlG) und berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen (§ 31 BbgKWahlG).# '''Wahl der Kandidaten:''' Vor Beginn der Wahl sind die Kandidaturen durch den Versammlungsleiter bekanntzugeben. Jedem Bewerber ist eine angemessene Zeit zu geben, um sich und ihr sein Programm in angemessener Zeit vorzustellen (§ 33 Abs. 5 KWahlGBbgKWahlG). Es empfielt sich, dies Dies sollte durch den Versammlungsleiter abfragen nach Abschluss der Kandidatenvorstellung für jeden Kandidaten einzeln abgefragt und im zu Protokoll vermerken zu lassengegeben werden.* # '''Der Wahlvorgang:''' Die eigentliche Wahl erfolgt geheim. Sie ist gültig, sofern sich mindestens drei Mitglieder an der Wahl beteiligt haben (§ 33 Abs. 5 BbgKWahlG). Die Stimmzettel sind zum Nachweis in geeigneter Form aufzubewahren.
== Das Protokoll ==
Über die Versammlung Von der Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift (parteiintern ein Protokoll) nach durch den gesetzlichen Vorschriften während der Versammlung Protokollführer anzufertigen. Aus Dieses dient dem Nachweis des ordnungsgemäßen Ablaufs der Niederschrift muss die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Bewerber (mit der Festlegung ihrer Reihenfolge, Angaben über die Art, den Ort AV im Falle von Widersprüchen und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis) hervorgehenanfechtungen. Das Protokoll ist von dem Versammlungsleiter zu verlesen, durch die Versammlung zu genehmigen und vom Versammlungsleiter und zwei weiteren wahlberechtigten Teilnehmern der Versammlung daher gewissenhaft zu unterschreiben. Der Versammlungsleiter führen und die Unterschriftsleistenden versichern gegenüber dem Wahlleiter durch ihre Unterschrift an Eides statt, dass die Aufstellung der Bewerber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in geheimer Abstimmung erfolgt ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 §33 Abs. 5, 6 BbgKWahlG]). Eine bewusst falsche Bezeugung ist strafbargut aufzubewahren!
{{OrangeBox1|Es wird dringend empfohlen, eine Kopie des Protokolls anfertigen, Zusätzlich gibt es ein amtliches Protokoll der Aufstellungsversammlung nach den gesetzlichen Vorschriften ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 9a]). Dieses ist ebenfalls unterschreiben auszufüllen und sicher verwahren zu lassenspäter zusammen mit den anderen Unterlagen beim Wahlleiter einzureichen. Auf diese Weise Zudem ist Aus der Niederschrift muss die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Bewerber (mit der Festlegung ihrer Reihenfolge, Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Verfügbarkeit eines weiteren Protokolls auch im Verlustfall des Originals sichergestelltAnzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis) hervorgehen.}}
== Einzureichende Dokumente ===== Dokument Wahlvorschlag ===Die Wahlvorschläge für das Wahlgebiet bzw. für Das amtliche Protokoll ist von dem Versammlungsleiter zu verlesen, durch die einzelnen Wahlkreise sind Versammlung zu genehmigen und vom örtlich zuständigen Vorstand Versammlungsleiter und zwei weiteren wahlberechtigten Teilnehmern der Partei auszufertigen und Versammlung zu unterzeichnenunterschreiben. Die – persönliche Der Versammlungsleiter und handschriftliche – Unterzeichnung muss die Unterschriftsleistenden versichern gegenüber dem Wahlleiter durch mindestens zwei örtliche Vorstandsmitglieder, darunter der örtliche Vorsitzende oder sein Stellvertreterihre Unterschrift an Eides statt, erfolgen. Hat dass die Partei keinen Vorstand auf Aufstellung der Ebene des Wahlgebietes, so Bewerber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in geheimer Abstimmung erfolgt ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern des nächsthöheren Gebietsvorstandes, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 §33 Abs. 5, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen6 BbgKWahlG]).Eine bewusst falsche Bezeugung ist strafbar!
== Und danach? - Die Einreichung ==Dem Vorgang der Kandidatenaufstellung folgt die Einreichung der Wahlvorschläge beim Wahlleiter. Dabei ist es von äußerster Wichtigkeit zu wissen{{OrangeBox1|Es wird dringend empfohlen, dass dies nach § 27 Abs. 2 nur bis zum 66. Tag vor der Wahleine Kopie beider Protokolle anzufertigen, 12diese unterschreiben und sicher verwahren zu lassen.00 Uhr, geschehen kannAuf diese Weise ist die Verfügbarkeit eines weiteren Protokolls auch im Verlustfall des Originals sichergestellt. }}
== Anzufertigende Dokumente =={{RedBox1|'''Hinweis:''' Der Landeswahlleiter hat einen [https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/wahlen/index Formular-Generator] online gestellt, dessen Verwendung dringend empfohlen wird.}} === Wahlvorschlag ===Die Wahlvorschläge für das Wahlgebiet bzw. für die einzelnen Wahlkreise sind vom örtlich zuständigen Vorstand der Partei auszufertigen und zu unterzeichnen ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_5a__Wahlvorschlag_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 5a]). Die – persönliche und handschriftliche – Unterzeichnung muss durch mindestens zwei örtliche Vorstandsmitglieder, darunter der örtliche Vorsitzende oder sein Stellvertreter, erfolgen. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern des nächsthöheren Gebietsvorstandes, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 Abs. 6 BbgKWahlG]) === Wählbarkeitsbescheinigung und Einverständniserklärung des Kandidaten ===Den beim Wahlleiter einzureichenden Unterlagen sind beizufügen:* die Wählbarkeitsbescheinigung des/der Kandidaten ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2019_Anlage_8a__Bescheinigung_der_Waehlbarkeit_fuer_die_Wahl_des_KT__der_StVV__der_GV__des_O.pdf Anlage 8a])* eine Einverständniserklärung des Kandidaten ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_7a__Zustimmungserklaerung_fuer_die_Wahl_zur_Vertretung.pdf Anlage 7a]) === Protokoll der Aufstellungsversammlung ==={{OrangeBox1|Tipp: Es empfiehlt sich, sich bereits vor der Aufstellungsversammlung mit der [https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 9a] vertraut zu machen, und diese probeweise einmal auszufüllen.}}Von der Aufstellungsversammlung ist parteiintern ein Protokoll durch den Protokollführer anzufertigen. Dieses dient dem Nachweis des ordnungsgemäßen Ablaufs der AV im Falle von Widersprüchen und anfechtungen. Das Protokoll ist daher gewissenhaft zu führen und gut aufzubewahren! Zusätzlich gibt es ein amtliches Protokoll der Aufstellungsversammlung ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 9a]). Dieses ist ebenfalls auszufüllen und später zusammen mit den anderen Unterlagen beim Wahlleiter einzureichen. === Ggf. Bescheinigungen über das Fehlen einer ausreichenden Parteiorganisation im Wahlgebiet ===In der Regel verfügt die Piratenpartei in Brandenburg über keine Orts- und zum Teil nicht einmal Kreisverbände. Daher ist [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv#32 gemäß § 32 Abs. 5 Nr. 6 BbgKWahlV] eine Bescheinigung über das Fehlen einer Organisation der Partei im Wahlgebiet auszufertigen. Hierfür gibt es keinen amtlichen Vordruck. Daher wird folgender Formulierungsvorschlag empfohlen: {{BlueBox1|'''Bescheinigung über das Fehlen einer Parteiorganisation im Wahlgebiet''' Hiermit wird gemäß § 32 Abs. 5 Nr. 6 BbgKWahlV bescheinigt, dass die Piratenpartei Deutschland im Wahlgebiet der Wahl zur [Bezeichnung der Kommunalvertretung] über keine Organisation der Partei verfügt. Die Bestimmung des/der Bewerber/in im o. g. Wahlgebiet erfolgte daher gemäß § 33 Abs. 3 BbgKWahlG die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises [Name des Landkreises] wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Gemäß §1 unserer Satzung ist der Regionalverband Nordbrandenburg der Piratenpartei Deutschland für das Wahlgebiet zuständig. Für den Regionalverband Nordbrandenburg der Piratenpartei Deutschland: [Unterschrift 1. oder stellv. Vorsitzender] [Unterschrift weiteres Vorstandsmitglieds]}} Sollte die Partei im Wahlgebiet eines Ortsbeirates oder Ortsvorstehers nicht über ausreichend Mitglieder (mindestens 3) verfügen, um eine eigene Aufstellungsversammlung durchzuführen, so kann eine Versammlung aller im Wahlkreis wohnhaften Mitglieder einen Kandidaten wählen. Auch hierzu muss gemäß [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv#32 § 32 Abs 5 Nr. 7 BbgKWahlV] eine Bescheinigung über des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands der Partei erstellt werden, dass die Anzahl der in dem Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. Auch hierfür gibt es keinen amtlichen Vordruck, weshalb die folgende Formulierungshilfe empfohlen wird: {{BlueBox1|'''Bescheinigung über eine unzureichende Mitgliederanzahl im Wahlgebiet''' Hiermit wird gemäß § 32 Abs. 5 Nr. 7 BbgKWahlV bescheinigt, dass die Piratenpartei Deutschland im Wahlgebiet der Wahl des [Bezeichnung des Ortsbeirates/Ortsvorstehers] über keine ausreichende Anzahl an Mitgliedern zur Durchführung einer Mitgliederversammlung verfügt. Die Bestimmung des/der Bewerber/in im o. g. Wahlgebiet erfolgte daher gemäß § 89 BbgKWahlG die für die Wahl zur/zum [Bezeichnung der Kommunalvertretung] wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Gemäß §1 unserer Satzung ist der Regionalverband Nordbrandenburg der Piratenpartei Deutschland für das Wahlgebiet zuständig. Für den Regionalverband Nordbrandenburg der Piratenpartei Deutschland: [Unterschrift 1. oder stellv. Vorsitzender] [Unterschrift weiteres Vorstandsmitglieds]}} == Und danach? - Einreichung, Vorprüfung, Bekanntgabe ==Dem Vorgang der Kandidatenaufstellung folgt die Einreichung der Wahlvorschläge beim Wahlleiter. {{RedBox1|'''Wichtig:''' Die Wahlvorschläge müssen spätestens 66 Tage vor der Wahl bis 12:00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 27 Abs. 2 BbgKWahlG]). Es wird aber dringend empfohlen, die Einreichung so früh wie möglich vorzunehmen, um ggf. noch Mängel bei der Aufstellung in einer neuen Mitgliederversammlung heilen zu können.}}
{{OrangeBox1|Für Listenverbindungen mit anderen Parteien gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Allerdings sind hier einige abweichende Verfahrensbestimmungen – insbesondere die Anzeigepflicht der Listenverbindung beim zuständigen Wahlleiter – zu berücksichtigen.}}
 
== Typische Fehler auf der AV ==
* '''Zu wenig Papier/kein Drucker vor Ort''': Für einen Wahlkreis fallen locker 10 Seiten an, dazu kommt die Niederschrift für das Wahlgebiet mit 6-8 Seiten, pro Kandidat eine Wahlbestätigung und das Ganze in doppelter Ausführung. Fehldrucke können auch passieren, also lieber ein oder zwei Pakete Papier zu viel und Tine/Toner in ausreichender Menge mitnehmen. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern, sollte der Drucker zudem nicht zu langsam sein. Viele Formulare (siehe [[Nordbrandenburg/Dokumente/HowToAV#Einzureichende_Dokumente|Einzureichende Dokumente]] können auch bereits im Vorfeld als Blankoformular ausgedruckt und mitgebracht werden.
* '''Unterschrift fehlt''': Bevor die Aufstellungsversammlung beendet wird, sollten alle Formulare noch einmal gemeinsam mit dem Kandidaten, dem Versammlungsleiter, den zwei Zeugen sowie den Vertrauenspersonen durchgegangen werden. Nichts ist so ärgerlich, wie wenn man im Nachhinein noch etwig der fehlenden Unterschrift hinterherrennen muss.
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