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Nordbrandenburg/Dokumente/HowToAV

1.229 Bytes hinzugefügt, 12:20, 2. Mär. 2019
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Anzufertigende Dokumente
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Die folgende Erklärung (How to) erklärt, was bei der Durchführung von Aufstellungsversammlungen (AV) zu Kommunalwahlen zu beachten ist.
== Ablauf der AV ==
# '''Die Einladung:''' Die Ladungsfrist für die Aufstellungsversammlung entspricht grundsätzlich der Ladungsfrist zur Hauptversammlung (aktuell im RV Nordbrandenburg drei Wochen). Viele Satzungen erlauben es aber, diese Ladungsfrist in Ausnahmefällen bis auf die gemäß [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 5 BbgKWahlG] zulässige Frist von drei Tagen zu verkürzen. Es empfielt sich zudem, mögliche Kandidaten zu bitten, sich vorab einmal zu melden und zur Einholung der Wählbarkeitsbescheinigung aufzufordern.
# '''Wahl der Versammlungsleitung:''' Die Versammlungsleitung wählt einen Versammlungsleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zuständig ist. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob die Versammlung form- und fristgerecht einberufen wurde. Er gibt der Versammlung das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.
# '''Wahl der weiteren Versammlungsämter:''' Die Versammlung bestellt des weiteren einen Protokollführer und eine Wahlkommission zur Auszählung der Stimmen sowie Feststellung der Wahlergebnisse. Das Protokoll enthält dabei eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge mit Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis der Wahl. Es ist vom Versammlungsleiter sowie zwei Zeugen zu unterzeichnen.
# '''Wahl der Vertrauenspersonen:''' Darüber hinaus wählt die Versammlung zwei Vertrauenspersonen, die neben dem Versammlungsleiter die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Wahlleiter abgeben können (§ 33 Abs. 6 BbgKWahlG) und berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen (§ 31 BbgKWahlG).
# '''Wahl der Kandidaten:''' Vor Beginn der Wahl sind die Kandidaturen durch den Versammlungsleiter bekanntzugeben. Jedem Bewerber ist eine angemessene Zeit zu geben, um sich und sein Programm vorzustellen (§ 33 Abs. 5 BbgKWahlG). Dies sollte durch den Versammlungsleiter nach Abschluss der Kandidatenvorstellung für jeden Kandidaten einzeln abgefragt und zu Protokoll gegeben werden.
# '''Der Wahlvorgang:''' Die eigentliche Wahl erfolgt geheim. Sie ist gültig, sofern sich mindestens drei Mitglieder an der Wahl beteiligt haben (§ 33 Abs. 5 BbgKWahlG). Die Stimmzettel sind zum Nachweis in geeigneter Form aufzubewahren.
== Das Protokoll ==
== Anzufertigende Dokumente ==
{{RedBox1|'''Hinweis:''' Der Landeswahlleiter hat einen [https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/wahlen/index Formular-Generator] online gestellt, dessen Verwendung dringend empfohlen wird.}}
 
=== Wahlvorschlag ===
Die Wahlvorschläge für das Wahlgebiet bzw. für die einzelnen Wahlkreise sind vom örtlich zuständigen Vorstand der Partei auszufertigen und zu unterzeichnen ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_5a__Wahlvorschlag_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 5a]). Die – persönliche und handschriftliche – Unterzeichnung muss durch mindestens zwei örtliche Vorstandsmitglieder, darunter der örtliche Vorsitzende oder sein Stellvertreter, erfolgen. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern des nächsthöheren Gebietsvorstandes, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 Abs. 6 BbgKWahlG])
=== Protokoll der Aufstellungsversammlung ===
Vond er {{OrangeBox1|Tipp: Es empfiehlt sich, sich bereits vor der Aufstellungsversammlung mit der [https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 9a] vertraut zu machen, und diese probeweise einmal auszufüllen.}}Von der Aufstellungsversammlung ist parteiintern ein Protokoll durch den Protokollführer anzufertigen. Dieses dient dem Nachweis des ordnungsgemäßen Ablaufs der AV im Falle von Widersprüchen und anfechtungen. Das Protokoll ist daher gewissenhaft zu führen und gut aufzubewahren!
Zusätzlich gibt es ein amtliches Protokoll der Aufstellungsversammlung ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Mustervordruck_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung.pdf Anlage 9a]). Dieses ist ebenfalls auszufüllen und später zusammen mit den anderen Unterlagen beim Wahlleiter einzureichen.
{{BlueBox1|'''Bescheinigung über das Fehlen einer Parteiorganisation im Wahlgebiet'''
Hiermit wird gemäß § 32 Abs . 5 Nr. 6 BbgKWahlV bestätigtbescheinigt, dass die Piratenpartei Deutschland im Wahlgebiet der Wahl zur [Bezeichnung der Kommunalvertretung] über keine Organisation der Partei verfügt. Die Bestimmung des/der Bewerber/in im o. g. Wahlgebiet erfolgte daher gemäß § 33 Abs. 3 BbgKWahlG die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises [Name des Landkreises] wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Gemäß §1 unserer Satzung ist der Regionalverband Nordbrandenburg der Piratenpartei Deutschland für das Wahlgebiet zuständig. Für den Regionalverband Nordbrandenburgder Piratenpartei Deutschland:
[Unterschrift 1. oder stellv. Vorsitzender] [Unterschrift weiteres Vorstandsmitglieds]}}
Sollte die Partei im Wahlgebiet eines Ortsbeirates oder Ortsvorstehers nicht über ausreichend Mitglieder (mindestens 3) verfügen, um eine eigene Aufstellungsversammlung durchzuführen, so kann eine Versammlung aller im Wahlkreis wohnhaften Mitglieder einen Kandidaten wählen. Auch hierzu muss gemäß [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv#32 § 32 Abs. 5 Nr. 7 BbgKWahlV ] eine Bescheinigung über des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands der Partei erstellt werden, dass die Anzahl der in dem Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. Auch hierfür gibt es keinen amtlichen Vordruck, weshalb die folgende Formulierungshilfe empfohlen wird:
{{BlueBox1|'''Bescheinigung über eine unzureichende Mitgliederanzahl im Wahlgebiet'''
Hiermit wird gemäß [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv#32 § 32 Abs . 5 Nr. 7 BbgKWahlV] bestätigtbescheinigt, dass die Piratenpartei Deutschland im Wahlgebiet der Wahl des [Bezeichnung des Ortsbeirates/Ortsvorstehers] über keine ausreichende Anzahl an Mitgliedern zur Durchführung einer Aufstellungsversammlung Mitgliederversammlung verfügt. Ersatzweise wurde eine Aufstellungsversammlung mit allen Die Bestimmung des/der Bewerber/in im Kreis … ständig wohnhaften Mitgliedern durchgeführto. g. Wahlgebiet erfolgte daher gemäß § 89 BbgKWahlG die für die Wahl zur/zum [Bezeichnung der Kommunalvertretung] wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Gemäß §1 unserer Satzung ist der Regionalverband Nordbrandenburg der Piratenpartei Deutschland für das Wahlgebiet zuständig. Für den Regionalverband Nordbrandenburgder Piratenpartei Deutschland:
[Unterschrift 1. oder stellv. Vorsitzender] [Unterschrift weiteres Vorstandsmitglieds]}}
== Und danach? - Die Einreichung , Vorprüfung, Bekanntgabe ==
Dem Vorgang der Kandidatenaufstellung folgt die Einreichung der Wahlvorschläge beim Wahlleiter.
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