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Nordbrandenburg/Kommunalwahl 2024

587 Bytes hinzugefügt, 20:19, 23. Okt. 2023
K
Einzureichende Unterlagen
{{RedBox1|Die Wahlvorschläge müssen '''spätestens 66 Tage vor der Wahl''' bis 12:00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Es empfielt sich jedoch, die '''Einreichung''' wesentlich früher vorzunehmen, um etwaige '''Formfehler''' und sonstigen Mängel noch rechtzeitig zur Wahl - ggf. durch eine '''neue Aufstellungsversammlung''' - heilen zu können.}}
Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Wahlleiter einzureichen:
* Der '''Wahlvorschlag''' selbst. Dieser muss den Namen und Vornamen, den Beruf, den Tag der Geburt sowie den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie die Anschrift des Bewerbers enthalten. ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2024_Anlage_5a__Wahlvorschlag_fuer_die_Wahl_der_Vertretung_ausf%C3%BCllbar_.pdf Anlage 5a])
* (Sofern erforderlich) die '''[[Nordbrandenburg/Kommunalwahl_2024#Unterst.C3.BCtzerunterschriften|Unterstützerunterschriften]]''' einschließlich der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner
* Die '''Wählbarkeitsbescheinigung''' des/der Kandidaten ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2024_Anlage_8a__Bescheinigung_der_Waehlbarkeit__KT__VGV__SVV__GV__OV__ausf%C3%BCllbar_.pdf Anlage 8a])* Eine '''Einverständniserklärung''' des Kandidaten ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2024_Anlage_7a__Zustimmungserklaerung_fuer_die_Wahl_zur_Vertretung_DSGV_ausf%C3%BCllbar_.pdf Anlage 7a])* Ein '''Protokoll der Aufstellungsversammlung''' ([https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2024_Anlage_9a__Niederschrift_ueber_die_Bestimmung_der_Bewerber_fuer_die_Wahl_der_Vertretung_ausf%C3%BCllbar%20neu.pdf Anlage 9a])
* Die '''Unterschrift von zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands''' (gemäß [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 Abs. 6 BbgKWahlG])
* Die '''Bescheinigung über das Fehlen einer Organisation der Partei im Wahlgebiet''' und/oder eine '''Bescheinigung über des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands der Partei, dass die Anzahl der in dem Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht''' (gemäß [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv#32 § 32 Abs. 5 Nr. 6-7 BbgKWahlV])
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