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PM/Vorstand/Antrag/2013-005


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Nummer: PM/Vorstand/Antrag/2013-005

Datum: 18.04.2013

Gliederung: KV Potsdam-Mittelmark

Antragsteller: Wolfgang und Lutz

Termin für Sitzung: Vorstandssitzung am 18.04.2013

Status: angenommen

Antrag

Pressemitteilung zum "Thema Altanschließer"

Antragsbegehren

Lieber Vorstand,

wir stellen folgenden Antrag:

Der Vorstand möge bitte beschließen zum Thema "Altanschließer" eine Pressemitteilung rauszugeben und diese auch auf dem Blog http://pm.piratenbrandenburg.de/ zu veröffentlichen. möglichst innerhalb der nächsten 5 Tage.

Antragsbegründung

Begründung:

Die kurze Frist bitte wir (Wolfgang und Lutz) zu entschuldigen, Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das Thema der Altanschließer JETZT gerade aktuell. Wenn unsere Meinung wahr genommen werden soll, haben wir nur jetzt eine Chance.

Um was geht es: Grundstücke die bereits vor dem 03.10.1990 <callto:03101990> an das Abwassernetz angeschlossen waren bzw. bereits vor diesem Stichtag einen Beitrag zur Erstellung eines Abwassernetzes gezahlt haben, werden nochmals zur Kasse gebeten. Dabei geht’s es nicht, wie oftmals behauptet, darum einen Beitrag für die Erneuerung des Netzes zuleisten, sondern die „Altanschließer“ werden mit dem gleichen Beitragssatz wie die „Neuanschließer“ belastet (siehe www.mwa-gmbh.de <http://www.mwa-gmbh.de>). Die Tatsache, dass bereits schon mal gezahlt wurde, wird dabei komplett ausgeblendet. Dadurch entsteht bei den Betroffenen der Eindruck von staatlicher Willkür.

Siehe z.B. http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12501901/60889/Experte-sieht-Wende-im-Altanschliesser-Streit-Der-Verband.html

Oder auch hier http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/741355/

Bemerkung

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Vorschlag für eine PM (Ihr dürft gerne überarbeite):

Die Piraten des Kreises PM erwarten von den Wasserzweckverbänden angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verjährung von Altanschließerbeiträgen, dass diese sofort die Altanschließerbescheide zurücknehmen und aller geleisteten Beiträge zurückzahlen.

Alleine im Bereich des WAZV "Der Teltow" z.B. sind 1400 Haus- und Grundstückseigentümer betroffen. Daneben traf es auch kommunale und kirchliche Einrichtungen, wie z.B. das Diakonissenhaus in Teltow von denen bis zu sechsstellige Beiträge eingefordert wurden. Im Teltower Stadtteil Seehof sind sämtliche Grundstücke betroffen, auch die Unbebauten, da jeder Parzellenkäufer in den 20er und 30er Jahren mit dem Kauf seines Grundstücks zwangsweise den Abwasserbeitrag zu entrichten hatte. Im Falle von Neubauten wurden die Bauherren daher zu Unrecht als Neuanschließer veranlagt, obwohl für diese Parzellen bereits zuvor Beiträge gezahlt worden waren. Die vor 1945 bebauten Parzellen wurden doppelt veranlagt: in den 30er Jahren beim Erwerb und jetzt im Zuge der "Altanschließer-Neubeiträge". Es geht hier eben nicht, wie von der SPD geführten Landesregierung behauptet, um eine "Gleichbehandlung" aller. Vielmehr entsteht hier der Eindruck, dass der Staat nach Belieben Beiträge erheben kann. Das darf nicht sein.

„Die Lasten für die Erstellung und den Betrieb des Abwassernetzes müssen gerecht verteilt werden. Es darf nicht der Eindruck von Willkür entstehen.“ erklärte Wolfgang Köhn Stadtverordneter aus Teltow.

Die Landesregierung ist gefordert, bei der Überarbeitung der KAG das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen.

Unterstützer

  1.  ???
  2. ...

Gegner

  1.  ???
  2. ...