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Änderungen

Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung

360 Bytes hinzugefügt, 11:39, 20. Aug. 2011
K
GO veraltet
<div style="border:1px solid #000; background-color:#FF8800; padding:0.2em 0; margin: 5px 5px 0; font-size:110%; font-weight:bold; color:#FFF; text-indent:0.5em;">Inhaltliche Änderungen im Überblick</div><div style="border:1px solid #000; border-top: 0; background-color: #FFE1BF; margin: 0 5px 5px; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">* Änderung an § 4 Absatz 3:* ALT: Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.:* NEU: Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer, des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und mindestens zwei Mitgliedern des amtierenden Landesvorstandes beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.<div style="clear: both;"></div></div> <div style="border:1px solid #000; background-color:#FF8800; padding:0.2em 0; margin: 5px 5px 0; font-size:110%; font-weight:bold; color:#FFF; text-indent:0.5em;">Redaktionelle Änderungen im Überblick</div><div style="border:1px solid #000; border-top: 0; background-color: #FFE1BF; margin: 0 5px 5px; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">* Zahlreiche kleine redaktionelle Änderungen, siehe [http://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Parteitag%2FGO%2FVorschlag&action=historysubmit&diff=26031&oldid=26029 Differenz-Ansicht]<div style="clear: both;"></div></div>{{Alt}}
''Beschlossen auf dem LPT 2011.1 in Cottbus''
== Geschäftsordnung des Landesparteitages ==
<font size=3>'''der Piratenpartei Brandenburg'''<br></font>
<s><font size=2>'''beschlossen vom [[Parteitag/2011.1|Landesparteitag 2011.1]] am 05.02.2011'''</font></s>
=== Versammlung ===
(2) Mehrere Protokollführer sollen ein gemeinsames Protokoll ausfertigen.
(3) Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer, des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und mindestens zwei Mitgliedern des amtierenden Landesvorstandes beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.
(4) Ein Abschrift in Textform ist binnen einer Woche im Wiki der Brandenburgischen Piraten zu veröffentlichen.
:8. Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
:9. Erstellung eines Wahlprotokolls.
:Die Aufgaben zu 1., 2. und 8. sowie die in § 8 kann er der Wahlleiter dem Versammlungsleiter übertragen. Der Wahlleiter kann einen der Wahlhelfer zum stellvertretenden Wahlleiter ernennen und diesem einige seiner Aufgaben zur selbständigen Ausführung übertragen; dieser Stellvertreter hat das Protokoll zu Abs 2 Nr. 9 zu unterschreiben.
(3) Nach Abschluss der Auszählung teilt der Wahlleiter der Versammlung unverzüglich das vollständige Ergebnis der Wahl mit.
(1) Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Die Piraten machen von ihrem Stimmrecht Gebrauch, indem sie ihre Stimmkarte hochzeigen. Der Wahlleiter ermittelt nacheinander die Zahl der Für- und Gegenstimmen sowie der Enthaltungen.
(2) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit Stimmzetteln abgestimmt. Die Stimmzettel sehen die Ankreuzmöglichkeiten ja, nein und Enthaltung vor. Stimmzettel, bei denen der Wille des Wählenden Abstimmenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind ungültig.
(3) Die Mehrheit wird nach der Anzahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen ermittelt; Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Überwiegt die Zahl der Ja-Stimmen ist der Antrag angenommen; andernfalls ist er abgelehnt. Bei gleicher Anzahl von Ja- und Nein-Stimmen ist er ebenfalls abgelehnt.
(1) Sowohl bei Einzelwahl - sofern mehr als ein Kandidat antritt - als auch bei Gesamtwahl kann nach dem Approval-Voting-Verfahren gewählt werden.
(2) Dabei hat jedes stimmberechtigte Mitglied so viele Stimmen, wie Kandidaten antreten aber nur eine Stimme pro Kandidaten. § 13 Abs. 2 findet und § 12 Abs 2 Satz 2 finden keine Anwendung.
(3) Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die absolute Mehrheit(*) erreicht haben.
::c) für die Minderheitsmeinung einen Redebeitrag.
Ergibt ein danach eingeholtes Meinungsbild keine wesentlichen Änderungen der Mehrheitsverhältnisse, wird sofort abgestimmt.
 
====§ 20b Behandlung von konkurrierenden Anträgen====
(1) Gibt es zwei Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird zuvor in einer Stichwahl ermittelt, welcher Antrag ausscheidet und welcher einzig zur Abstimmung stehen soll. Der Antrag mit weniger Stimmen gilt als abgelehnt und scheidet aus. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Über den siegreichen Antrag wird dann abgestimmt.
 
(2) Gibt es drei oder mehr Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird mittels Wahl durch Zustimmung (Approval Voting) die Zahl der Anträge zunächst auf zwei reduziert. Dabei werden alle konkurrierenden Anträge zur Wahl gestellt und nur die Zahl der Ja-Stimmen für jeden Antrag gezählt, wobei jeder Berechtigte beliebig vielen Anträgen zustimmen kann. Die Wahl erfolgt nur auf Antrag geheim. Die zwei Anträge mit den höchsten Stimmanteilen werden nach Absatz 1 weiter behandelt. Bei Stimmengleichheit an der Schwelle wird unter Ausschluss der sicher weiterkommenden und sicher auszuschließenden Anträge das Verfahren nach Absatz 2 erneut angewandt, bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
 
(3) Nach Absatz 1 und/oder 2 ausgeschiedene Anträge dürfen nicht erneut einzeln zur Abstimmung gestellt werden.
====§ 21 GO-Anträge====
:10. Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
 
:11. Zulassung eines Gastredners gemäß § 3 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}
 
:12. Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen und Wahl des Wahlverfahrens gemäß § 15 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Anträge auf Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen, Approval-Voting usw}
 
:13. Wiederholung von Wahlen und Abstimmungen gemäß § 18 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl}
====§ 22 Gültigkeitsdauer====
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