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Parteitag/2011.2/Geschäftsordnung

199 Bytes hinzugefügt, 11:32, 20. Aug. 2011
Geschäftsordnung des Landesparteitages
== Geschäftsordnung des Landesparteitages ==
<font size=3>'''der Piratenpartei Brandenburg'''<br></font>
<font size=2>'''<s>beschlossen vom [[Parteitag/2011.12|Landesparteitag 2011.12]] am 0520.0208.2011</s>'''</font>
=== Versammlung ===
(3) Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer, des Versammlungsleiters und mindestens zwei Mitgliedern des amtierenden Landesvorstandes beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.
(4) Ein Eine Abschrift in Textform ist binnen einer Woche im Wiki der Brandenburgischen Piraten zu veröffentlichen.
====§ 5 Wahlleiter====
====§ 11 Offene und geheime Wahl====
(1) Grundsätzlich wird offen Der Vorstand, das Schiedsgericht und die Ersatzschiedsrichter werden geheim gewählt. Ein GO-Antrag auf geheime Wahl kann gestellt werden.
(2) Der Vorstand, das Schiedsgericht und Vor der Wahl zu anderen Parteiämtern soll die Ersatzschiedsrichter Versammlung befragt werden geheim , ob sie eine offene Wahl wünscht. Erhebt sich kein Widerspruch, wird offen gewählt.  (3) Über einen GO-Antrag auf geheime Wahl wird nicht abgestimmt; er gilt als angenommen.
====§ 12 Einzelwahl====
====§ 21 GO-Anträge====
(1) GO-Anträge sind angenommen, wenn eine Gegenrede unterbleibt oder kein Alternativantrag gestellt wurde. Andernfalls ; andernfalls wird über sie abgestimmt. Dies gilt nicht für für GO-Anträge iSd Abs 2 Nr. 9. Sind die Mehrheitsverhältnisse offensichtlich, kann auf eine Auszählung verzichtet werden, es sei denn, es wird ein GO-Antrag auf Auszählung gestellt.
(2) Einzelne GO-Anträge sind
:9. Geheime Abstimmung oder Wahl:
::Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung oder Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung/ Wahl}; abweichend hiervon wird über GO-Anträge immer öffentlich abgestimmt.
:10. Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
:12. Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen und Wahl des Wahlverfahrens gemäß § 15 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Anträge auf Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen, Approval-Voting usw}
:13. Wiederholung von Wahlen und Abstimmungen gemäß § 18 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl}
====§ 22 Gültigkeitsdauer & Ankündigungen ====
:(1) Die offizielle Website des Landesverbandes Brandenburg ist http://wikiwww.piratenbrandenburg.de/Hauptseite.
:(2) Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Landesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
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