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Parteitag/2011.2/Geschäftsordnung

209 Bytes hinzugefügt, 11:32, 20. Aug. 2011
Geschäftsordnung des Landesparteitages
== Geschäftsordnung des Landesparteitages ==
<font size=3>'''der Piratenpartei Brandenburg'''<br></font>
<font size=2>'''<s>beschlossen vom [[Parteitag/2011.12|Landesparteitag 2011.12]] am 0520.0208.2011</s>'''</font>
=== Versammlung ===
====§ 11 Offene und geheime Wahl====
(1) Grundsätzlich wird offen Der Vorstand, das Schiedsgericht und die Ersatzschiedsrichter werden geheim gewählt. Ein GO-Antrag auf geheime Wahl kann gestellt werden.
(2) Der Vorstand, das Schiedsgericht und Vor der Wahl zu anderen Parteiämtern soll die Ersatzschiedsrichter Versammlung befragt werden geheim , ob sie eine offene Wahl wünscht. Erhebt sich kein Widerspruch, wird offen gewählt.  (3) Über einen GO-Antrag auf geheime Wahl wird nicht abgestimmt; er gilt als angenommen.
====§ 12 Einzelwahl====
====§ 21 GO-Anträge====
(1) GO-Anträge sind angenommen, wenn eine Gegenrede unterbleibt oder kein Alternativantrag gestellt wurde. Andernfalls ; andernfalls wird über sie abgestimmt. Dies gilt nicht für für GO-Anträge iSd Abs 2 Nr. 9. Sind die Mehrheitsverhältnisse offensichtlich, kann auf eine Auszählung verzichtet werden, es sei denn, es wird ein GO-Antrag auf Auszählung gestellt.
(2) Einzelne GO-Anträge sind
:9. Geheime Abstimmung oder Wahl:
::Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung oder Wahl fordern. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung/ Wahl}; abweichend hiervon wird über GO-Anträge immer öffentlich abgestimmt.
:10. Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
:12. Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen und Wahl des Wahlverfahrens gemäß § 15 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Anträge auf Trennung oder Zusammenfügung von Wahlgängen, Approval-Voting usw}
:13. Wiederholung von Wahlen und Abstimmungen gemäß § 18 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl}
====§ 22 Gültigkeitsdauer & Ankündigungen ====
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