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Parteitag/2013.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 013

231 Bytes entfernt, 14:15, 22. Mai 2013
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|autor=Tojol
|antragstyp=Wahlprogrammantrag
|titel=Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerortsDezentralisierung der Verwaltung in ländlichen Gemeinden|zusammenfassung=Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerortsDezentralisierung der Verwaltung in ländlichen Gemeinden
|text=''Folgender Beschluß möge an angemessener Stelle in das Wahlprogramm eingefügt werden:''
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts eine teilweise Dezentralisierung der Verwaltung in ländlichen Gemeinden durch verstärkte Nutzung des Internets ein mit der Möglichkeit zur Ausnahmebeschilderung mit höherer Geschwindigkeit. Da diese Regelung bundeseinheitlich umzusetzen Sie befürworten eine regelmäßige Bedienung von Gemeindeteilen durch Amtsbusse, in denen ein möglichst weites Spektrum von Amtsgeschäften erledigt werden kann (rollendes Bürgerbüro), bei denen physische Präsenz des Bürgers notwendig ist, soll sich die Landesregierung Brandenburg hierfür einsetzen.
''Erläuterung'' |begruendung=Dieser Antrag ist ein Teilmodul zur Infrastrukturpolitiksoll es auch bei einer zunehmenden Einwohnerverlust, die auf dem Modul "Ziele flächenmäßig größeren Gemeinden und höherem Altersdurchschnitte der Infrastrukturpolitik in Brandenburg" aufbauenBevölkerung ermöglichen, Amtsgeschäfte zu erledigen. Er ist im August 2012 in Zudem greift der AG BauenAntrag den Gedanken auf, Verkehr und Infrastruktur entwickelt wordendaß zusammenhängende Angelegenheiten durch eine einzige amtliche Anlaufstelle, hat dort jedoch keine Konsens gefunden. Im LQBB scheiterte er am Quorum. |begruendung=Dieses Thema ist seit Jahrzehnten umstritten und befindet sich ausreichend in die der öffentlichen Diskussion. Als eine auf die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt ausgerichteten Partei unterstützen die Piraten einen augeglichener fließendenBürger aufsuchen muß, langsamen Verkehr innerorts, mit dem vile Konflikte entschärft erledigt werden können. Die Default-Geschwindigkeit von 30 km/h schließt die Ausweisung von Durchgangsstraßen mit höherer Geschwindigkeit nicht aussollen.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2013.1
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