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Parteitag/2013.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 021

31 Bytes hinzugefügt, 20:48, 20. Jun. 2013
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|titel=Mitteilungsverpflichtung bei Verdacht auf Haushaltsuntreue
|zusammenfassung=Mitteilungsverpflichtung der mit der Rechnungsprüfung befassten Stellen beim Verdacht auf Haushaltsuntreue
|text=: Der Landesparteitag möge folgenden Abschnitt unter "Haushalt und Finanzen" in das Wahlprogramm aufnehmen:: Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass eine Vorschrift in Bezug auf eine Mitteilungsverpflichtung (Whistleblowing) in die Landeshaushaltsordnung (LHO) Brandenburg bzw. in das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) aufgenommen wird. : Danach sollen alle mit der Rechnungsprüfung im Sinne des Haushaltsgrundsätzegesetzes oder entsprechender landes- bzw. kommunalrechtlicher Regelungen befasste Stellen oder natürliche Personen verpflichtet werden, die für die Aufklärung eines Verdachts der Verletzung der haushaltsrechtlichen Vorschriften zuständige Stelle (Staatsanwaltschaft - § 152 StPO-) unverzüglich zu unterrichten, wenn sich während einer Rechnungsprüfung zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit i.S. der Haushaltsuntreue ergeben. : Dies gilt auch, wenn lediglich die Möglichkeit besteht, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden muss.
|begruendung=: Durch den Antrag sollen mit der Rechnungsprüfung im öffentlichen Bereich befasste Stellen verpflichtet werden, schon bei der Möglichkeit des Bestehens eines Haushaltsuntreuetatbestandes, die Staatsanwaltschaft als zuständige Stelle (§ 152 StP) über den Verdacht zu informieren. : Diese entscheidet dann, ob ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar ein Strafverfahren eingeleitet werden muss. : Der Antrag zielt in Kombination mit den anderen Anträgen zur Haushaltsuntreue darauf ab, dass die Verschwendung öffentlicher Gelder aus rein politischen oder sonstigen unzulässigen Gründen durch die Androhung von Ordnungswidrigkeits- oder Haftstrafen stark eingeschränkt wird.
Der Antrag zielt in Kombination mit den anderen Anträgen zur Haushaltsuntreue darauf ab, dass die Verschwendung öffentlicher Gelder aus rein politischen oder sonstigen unzulässigen Gründen durch die Androhung von Ordnungswidrigkeits- oder Haftstrafen stark eingeschränkt wird.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2013.1
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