Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Änderungen

Parteitag/2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

1.322 Bytes hinzugefügt, 23:58, 24. Mär. 2014
Argument 1
Fassung bei Annahme des Antrages:
(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier drei Wochen vor Tagungsbeginn des kommenden Parteitages einzureichen.
|begruendung=Drei Wochen Frist für die Einreichung von Anträgen ist genug. Parteimitglieder können sich über das Internet rechtzeitig informieren, eine Druckausgabe des Antragsbuchs mit Andruck e.t.c. wird ohnehin nicht erstellt. Durch die Verkürzung der Frist gibt es mehr Möglichkeiten, auch aktuellere Anträge einzureichen.
|prüficon=12
|urltype=Parteitag/2014.1
|abstimmung=1
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:Dreamman72|Frank Steinert]]
# [[Benutzer:Pirat37304|Holger DOS]]
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte * ('''* schmunzel''') ich bin nicht der Antragsteller und möchte hier reinnicht drin herum mähren, aber => @ Antragstext/Fassung bei Annahme des Antrages: aus 5 wird 3, macht = <u>'''4</u> Wochen'''? <small> Gruß, [[Benutzer:Nerd|nerd]]</small> * ... und daher bitte ausführen, was gewollt ist (redaktionelles Versehen?) [[Benutzer:Pirat37304|Holger DOS]] O.K., das war ein redaktionelles Versehen, es bleibt bei aus 5 wird 3 --[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]]
==== Argument 1 ====
Dein Argument?Es ist schwierig, wenn die Ladungsfrist zum LPT 4 Wochen beträgt und die Anträge 5 Wochen vorher eingereicht werden müssen. Das allein öffnet schon Tür und Tor für Manipulationsmöglichkeiten. Dann kann ein Vorstand die ihm genehmen Anträge einreichen, das Wochenende verstreichen lassen und dann mit 4-wöchiger Frist zum LPT einladen. Die anderen Antragsteller ohne Insider-Wissen über den geplanten LPT haben dann keine Möglichkeit mehr, Anträge einzureichen. Deswegen sollte dieser Antrag angenommen werden, Antrag Nr. 1 mit 4-wöchiger Frist ist eher als Kompromiss zu verstehen. [[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]]   Aus der aktuellen Satzung:  "§ 9 Ladung (1) Der Landesvorstand lädt vier Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. "
==== Argument 2 ====
Dein Argument?
331
Bearbeitungen