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Änderungen

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

165 Bytes hinzugefügt, 05:48, 5. Feb. 2016
K
Diskussion
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des '''§ 2 Mitgliedschaft ''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Die Entscheidung über Mitgliedschaft liegt, der entsprechenden Bestimmungen der Bundessatzung folgend, grundsätzlich bei der niedrigsten Gliederung.
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, '''§ 2 Abs. 2''' der Landessatzung wie folgt zu ändern:
Satz 1: Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand der niedrigsten Parteigliederung soweit die Satzung dieser Gliederung nichts anderes bestimmt.
=== Diskussion ===
Bitte hier reinM.E. müsste es heißen: "Besteht keine den Beitrittsort umfassende '''handlungsfähige''' Gliederung, so entscheidet der Landesvorstand. "[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
==== Argument 1 ====
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