Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
|titel=Änderung des '''§ 2 Mitgliedschaft''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Die Entscheidung über Mitgliedschaft liegt, der entsprechenden Bestimmungen der Bundessatzung folgend, grundsätzlich bei der niedrigsten Gliederung.
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, '''§ 2 Abs. 2''' der Landessatzung wie folgt zu ändern:
Satz 1: Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand der niedrigsten Parteigliederung soweit die Satzung dieser Gliederung nichts anderes bestimmt.
2.498
Bearbeitungen