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Änderungen

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 017

1.049 Bytes hinzugefügt, 19:53, 27. Feb. 2016
Diskussion
Hiermit wird eine Regelung für Beauftragungen, die bisher teilweise vom Vorstand, teilweise vom LPT erfolgten, geschaffen. Eine gesonderte Regelung erscheint daher sinnvoll.
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Der Unterschied zwischen Modul 1a und 1b ist lediglich, daß in Modul 1a von "Mitgliedern", in Modul 1b von "Piraten" die Rede ist. Wegen der den vorangegangenen Satzungsänderungsanträgen habe ich die zwei Module erarbeitet. Sofern [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 016|SÄA 016]] (nun [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 019|SÄA019]] - 26.02.16 [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]) zugestimmt wird, steht insoweit nur Modul 1b zur Abstimmung.
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Abs. 4 setzt eine Forderung des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2014, 6 K 9244/11 um. Danach muß sich der Erstattungsanspruch aus der Satzung oder einem Vertrag ergeben. Ein Vorstandsbeschluß ist nicht ausreichend. Dies gilt insbesondere, wenn auf die Erstattung anschließend gegen Spendenquittung verzichtet wird.
Die Kostenerstattungspflicht muß in die Satzung, sonst können Spenden, die einen Verzicht auf den Aufwandsersatz darstellen,
# vom Spender nicht steuerlich berücksichtigt werden und # die Partei trägt das Risiko, für entsprechende Spendenbescheinigungen in Haftung genommen zu werden. (30% des bescheinigten Betrages derzeit).
Eine Regelung, wie der Landesvorstand mit vom Parteitag vergebenen Beauftragungen umzugehen hat, halte ich für sinnvoll. [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
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Holger ist der Fachmann auf dem Gebiet.
 
Auch wenn das FG im genannten Verfahren einen etwas anders gelagerten Fall entschieden hat - der Vorstandsbeschluss des Sportvereines lautete: ''Die zu erstattenden Reisekosten für Fahrten im Auftrage des Vereins zum Training und zu Spielen aller Mannschaften des Vereins können im Rahmen der zulässigen steuerlichen bzw. vereinsinternen Pauschalbeträge auf Antrag des Empfängers als '''Aufwandsspende bestätigt''' werden. Hier ist ein Maximalbetrag von 3.000 € pro Jahr pro Empfänger zu berücksichtigen.'', schadet es nicht, wenn hier aus formalen Gründen eine entsprechende Satzungsregelung aufgenommen wird.
 
Prüfen müssten wir, ob vergleichbare Vorstandsbeschlüsse in den Giederungen ebenfalls bestehen. Ggf. müssten die Satzungen angepasst werden.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])
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==== Argument 1 ====
2.498
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