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Änderungen

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 002

670 Bytes hinzugefügt, 15:32, 5. Feb. 2016
Diskussion
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Wirksamkeit der Satzungsänderung lt. SÄA 008
|text=Der Landesparteitag möge im Falle der Annahme von [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] beschließen:
Modul 1: <br />
Die Satzungsänderung lt. [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] tritt sofort in Kraft. <br />
Die Legislaturperiode des derzeitigen Landesvorstandes verlängert sich entsprechend bis 2017.
oder
Modul 2: <br />Die Satzungsänderung lt. [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] tritt nach der nächsten Neuwahl eines Landesvorstandes in Kraft. <br />
Die Legislaturperiode des derzeitigen Landesvorstandes endet entsprechend in 2016.
|begruendung=Es ist aus [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 008|SÄA 008]] nicht ersichtlich, ab wann dieser wirksam werden soll. Um Abgrenzungsprobleme bei der Annahme des Antrages zu vermeiden, wird dieser Antrag zur Frage der Wirksamkeit gestellt.
=== Diskussion ===
Bitte hier reinDer aktuelle Vorstand wurde für ein Jahr gewählt, der nächste Vorstand würde für 2 Jahre gewählt werden.Modul 1 würde ich so nicht abstimmen wollen, weil ich die Lebensplanungen der Vorstände nicht kenne. Mit Modul 2 würde der nächste Vorstand auch wieder für ein Jahr gewählt werden, weil die Änderung erst nach dessen Wahl in Kraft treten würde. In dieser Form kann man den Antrag nur ablehnen. 'Der Landesvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.' finde ich ausreichend eindeutig. Es wird sein - Zukunft. :-) --[[Benutzer:Uk|uk]] 14:32, 5. Feb. 2016 (CET)
==== Argument 1 ====
9.127
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