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Parteitag/2016.2/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 001

2.336 Bytes hinzugefügt, 14:44, 2. Dez. 2019
Diskussion
Diese Definition wurde durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1995 (Az.: 1 BvR 718/89) gekippt. Aufgrund der Bindungswirkung des BVerfG-Urteils musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise anschließen, so dass in Entscheidungen des BGH die reine Anwendung psychischer Gewalt grundsätzlich nicht mehr als ausreichend für den Straftatbestand der Nötigung angesehen wird.
|prüficon=15
|urltype=Parteitag/2016.2
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|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Diskussion ===
Bitte hier reinWelchen Sinn macht es, in einem langfistigen Grundsatzprogramm auf '''die derzeitige Rechtlage''' zu verweisen? --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:31, 12.Mai 2016 (CEST):* Welchen Sinn macht es, Politik zu gestalten. Steht doch alles im GG. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 19:15, 12. Mai 2016 (CEST)
 
Was verstehst Du unter Androhung von Gewalt? Ist bereits die Annahme einer zukünftigen Handlungsmöglichkeit bei Eintreten vorgegebener Umstände eine Androhung? <br /> Ich gehe davon aus, daß dieser Antrag als Reaktion auf den Wahlkampf von Raimund erfolgt. Aber war dies schon eine Androhung von Gewalt oder bloß eine Überreaktion des politischen Gegners? [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
 
 
Mir scheint, der Antrag ist nur eingstellt, um etwas gegen Raimond sagen zu können - und genau das lehne ich ab. Wenn Du Raimonds Erklärung gelesen hast, wirst du verstehen, dass es hier nicht um Androhung von Gewalt gehat, sondern um die Verteidigung genau dieser Demokratie. Daher bin ich gegen diesen Antrag. [[Benutzer:Geka_FF|Geka]]
 
*Sei dagegen, ist Dein gutes Recht. Aber meinst Du wirklich, ich denke so eindimensional? Ich gehe mit Sicherheit nicht auf Deppenmeinungen zu Art. 20 Abs. 4 GG ein. Man wird sich positionieren müssen. Und darauf kommt es an.
 
Ich kann dem Antrag als Ganzes schon etwas abgewinnen, vorallem, wenn man sich die momentane Entwicklung anschaut und einem so eine Zukunftsahnung beschleicht... <br>
Allerdings gehöre ich auch zu den Deppen, die ein Meinung zu Art. 20 Abs. 4 GG haben - nämlich die, dass nicht die Meinungen darüber "Deppenmeinungen" sind, sondern Art. 20 Abs. 4 GG selbst deppert ist. Wobei eben nicht dieser, sondern der Teil oder Versuch des GG schon deppert ist, der diesen hervorbrachte - bringen musste - in Erinnerung des letzten Notstands, der in .de ausgerufen wurde. Es ist immer ein Problem, Notstandverordnungen einfließen zu lassen und deren eingeräumte Befugnisse dann auch noch irgendwie wieder eindämmen zu wollen. :-( <br>
P.S.: Ich sehe in Raimonds "Erinnerung" ans GG '''keine''' Gewaltandrohung sondern nur folgend eine Überreaktion Betroffener, die sich angesprochen fühlten. Es ist also eher erschreckend, dass diese Politiker einen Zusammenhang zwischen dem Artikel und ihrem Verhalten erkennen konnten. <br> [[Benutzer:Skff|Skff]]
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
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