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Prignitz-Ruppin/Archiv/Regionale Themen

19 Bytes entfernt, 21:54, 19. Okt. 2012
Mitspracherecht bei Erweiterungen oder neuen Mastanlagen und Biogasanlagen
Jeder Bürger der Gemeinde hat ein Mitspracherecht vor der Aufstellung bzw. Beplanung von Windkraftannagen und -gebieten. Dabei sollten Kerndaten wie die Minimalentfernung von Windrädern, zur Gemeinde, dessen Höhen und maximale Anzahl nur durch Entscheidung aller Bürger der Gemeinde herbeigeführt werden können. Windkraftanlagen in Wäldern lehnen wir grundsätzlich ab
== Mitspracherecht bei Erweiterungen oder neuen Ablehnung von Mastanlagen und Biogasanlagen ==Innerhalb von Ortschaften Mastanlagen lehnen wir diese ab. Biogasanlagen auf Maisbasis haben eine schlechte Ökobilanz und fürdern die Monokultur. Sie sind abzulehmen. Sofern die Bürger der Gemeinde durch o. g. Anlagen fast tägliche Belästigungen befürchten müssten, sollten diese in die Entscheidung für bzw. gegen sind diese eingebunden werdennicht zu genehmigen.
== Erhalt der Banhverbindungen ==
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