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K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Derzeit lautet § 1 Abs. 2 der Satzung: <br>
1Der Sitz des Regionalverbandes ist Frankfurt (Oder). 2Dort befindet sich auch dessen Geschäftsstelle. <br> <br>
Ziel des Antrages ist also, daß § 1 Abs. 2 wie folgt lautet: <br>
Der Sitz des Regionalverbandes ist Frankfurt (Oder). <br>
<br><br>
Damit Derzeit wird dem jeweiligen Vorstand vorgeschrieben, wo eine Geschäftsstelle einzurichten sei (am Ort des Sitzes).<br>
Streicht man Satz 2 der Vorschrift, steht es dem Vorstand frei, eine Geschäftsstelle an einem beliebigen Ort einzurichten.<br>
Damit wird dem jeweiligen Vorstand größtmögliche Handlungsfreiheit eingeräumt.
<br><br>
Warum der statuarische Sitz aus der größten Stadt des Regionalverbandes in ein Dorf verlegt werden soll, erschließt sich mir nicht.<br>
Der angeführte Grund, daß eine Geschäftsstelle in Frankfurt (Oder) nicht finanzierbar sei, ist kein Grund für die statuarische Sitzverlegung Verlegung des statuarischen Sitzes in ein Dorf.<br>
Soll in einem Dorf eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, genügt die Streichung von Satz 2.
|prüficon=1
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