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Änderungen

Taskforce Haushalt und Finanzen/Treffen/2012-07-06

196 Bytes hinzugefügt, 23:30, 6. Jul. 2012
keine Bearbeitungszusammenfassung
> Top 3 wurde kurz angesprochen, bislang weder Gegner noch Befürworter aufgetreten. TF HuF unterstützt.
> Top 4 wird vertagt. Es hat den Anschein als ob hier versehentlich zu viel über die Mail kam. Ralf (heute urlaubsabwesend) ist wahrscheinlich beim nächsten Mal wieder mit dabei und es kann dann alles mit ihm alles zusammen durchgesprochen werden. Meinhard klärt in Berlin zwischenzeitlich inwieweit dort Zusammenarbeit möglich ist, Doppelarbeit soll vermieden werden.
Ende: 22.15 Uhr
Nächster Termin im mumble: 20.07.2012 - 20.00 Uhr, andreas390 bereitet es vor (Wiki, Einladungen)
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Top 1 / 06.07.2012
Artikel 103 (Kreditaufnahme) der Landesverfassung von Brandenburg soll ergänzt werden um den
Satz 3)
- die Nettokreditaufnahme erfordert eine 2/3 Mehrheit des Landtages 
Artikel 101 (Haushaltsplan)
Artikel 40 (Grund und Boden) (1) der Landesverfassung von Brandenburg soll erweitert werden:
 
Die Veräußerung von Vermögensgegenständen bedarf eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses mit 2/3 Mehrheit und wird durch Gesetz geregelt.
Begründung
 
Die derzeitige Verschuldungslage Brandenburgs erfordert eine Stärkung der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse.
Die Veräußerung von Vermögensgegenständen erfolgte in der Vergangenheit oft zu Ungunsten des Landes. Deshalb soll auch hier die Hürde entsprechend angehoben werden.
Link zur Landesverfassung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.23338.de#103
 
Gegenwärtig (Verfassung BRANDENBURG, Art 101 - 103):
Artikel 101
(Haushaltsplan)
 
(1) Das Land hat bei seiner Haushaltswirtschaft im Rahmen der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gegenwärtiger und künftiger Generationen Rechnung zu tragen.
 
(2) Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes sind in den Haushaltsplan einzustellen. Bei Landesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder Ablieferungen eingestellt zu werden. Ein Nachtragshaushaltsplan kann sich auf einzelne Einnahmen und Ausgaben beschränken. Der Haushaltsplan und der Nachtragshaushaltsplan haben in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen zu sein.
 
(3) Der Haushaltsplan wird für ein Haushaltsjahr oder mehrere Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden, daß sie für unterschiedliche Zeiträume, nach Haushaltsjahren getrennt, gelten.
 
Artikel 102
(Übergangsermächtigung)
 
Ist bis zum Schluß eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Landesregierung ermächtigt:
Artikel 103
(Kreditaufnahme)
 
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch Gesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Sinne von Artikel 101 Absatz 1.
 
(2) Das Nähere regelt ein Gesetz.
zu These 2: Gibt es denn starre Schuldenbremsen in der Realität überhaupt oder werden vorgegebene Schuldenbremsen nicht ohnehin laufend auf Grund von Konjunkturschwankungen pp. ausgehebelt ? Begriff "starke" Konjunktur ?
zu These 4: Wenn wir einen Wegfall der Gewerbesteuer fordern, müssen wir konkret darlegen aus welchem Topf das Geld dann kommen soll. Letztlich wird sich dies wohl nur über eine Erhöhung bereits gegebener Steuern bzw. Einführung neuer Steuern darstellen lassen. Bei dieser Sachlage könnte man es aber auch gleich bei der gegebenen Steuer belassen und nur festlegen wie ein Abweichen von festgelegten Einnahmen/Ausgaben gestaltet wird.
zu These 5 zur Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Government
 
Top 3 / 06.07.2012
Begründung
 
Die Finanzsituation des Landes bietet keine Alternative zur Haushaltskonsolidierung. Das Land wird langfristig gezwungen sein nur mit seinen eigenen Einnahmen auszukommen. Gleichzeitig brauchen z.B. die Bereiche Bildung und Wissenschaft mehr Mittel um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern. Die Task Force Haushalt und Finanzen wird Vorschläge für eine optimierte und inhaltlich programmatisch veränderte Haushaltspolitik erarbeiten.
http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Subventionsbericht_2009-2011_22112011.pdf
 
Top 4 / 06.07.2012
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