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{{Anfrage
|Thema = Anregung: Ausdrückliche Übernahme eines Beschlusses des Bundesvorstandes für das GJ 2011
|Name = --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 15:51, 13. Feb. 2011 (CET)|Status = neuerledigt
}}
== Frage ==
Die derzeitige Handhabung der Behandlung von Reisekosten durch den Vorstand ist mir nicht bekannt. Der Anlaß dieses Thema einmal anzusprechen ist, dass ich auf dem LPT mit einem Kassenprüfer gesprochen habe, der mir mitteilte, dass daß(/ss) er grundsätzlich im n(/N)achhinein meistens auf Erstattung verzichtet. Das ist natürlich sehr nett von ihm, und unterstreicht sein tolles Engagement. M.E. wäre es unter'm Strich sinnvoll, hierbei auf die Verfahrensweise im Bundesverband zurückzugreifen: [http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung Reisekostenerstattung]
[http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Reisekostenformular.pdf Reisekostenformular.pdf].
Womöglich wird das faktisch bereits so gehandhabt; ein Beschluss dazu ist mir jedoch nicht bekannt. Grundlage wäre § 15 Abs 3 Satz 1, 2. Alt der Bundessatzung. M.E. wäre es sinnvoll, so einen Beschluss jeweils immer nur für ein Jahr zu tätigen oder mit der Amtszeit des amtierenden Vorstandes zu verbinden (Frage der jeweiligen finanziellen Situation).
Außerdem sollten vom Vorstand im Budget die Reisekosten, der beiden Kassenprüfer für bis zu vier Kassenprüfungen im Jahr 2011, eingeplant werden.
:*Im Übrigen hätte die Klarstellung den Vorteil, dass Reisekosten grds. beansprucht werden können und der Empfänger diese nach Erhalt (frei) spenden könnte. Dies löst einen nicht unerheblichen Effekt bei der staatlichen Parteienfinanzierung aus (und wirkt für den Spender selbst iRd § 10b iVm § 34g EStG steuermindernd) - welches eine völlig legale Sache ist. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 19:45, 13. Feb. 2011 (CET)
== Antwort ==
Grüße, [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]], der Protokollant
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand]][[Kategorie:Vorstand]][[Kategorie:Anfragen/Anfrage|Anfrage]]