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Vorstand/Antrag/2014-029

1.269 Bytes hinzugefügt, 22:12, 9. Jul. 2014
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Durch die verbindliche Übernahme der Kampagnen-Logos für den Landesverband soll die Prägnanz und Kohärenz des Erscheinungsbildes auf Landesebene gestärkt werden.
 
'''Erklärender Zusatz des Antragstellers (2014-07-09 22:12)'''
 
Die Initiative des Antragsstellers, diesen Beschluss im Umlauf zu fassen, hat Irritationen bei Mitgliedern verursacht, die sich – offenbar von einem nicht bestehenden Unterschied zum Antragssteller ausgehend – als »Basispirat*innen« auffassen. Ebenso wurde die Tatsache kritisiert, dass der Antrag an den »alten Vorstand« gestellt wurde.
 
Der Antragsteller erklärt hierzu:
 
Für den Antragsteller ist unbedeutet, ob der Beschluss von einem Landesparteitag gefasst wird oder vom Landesvorstand als demjenigen Gremium, das die Gesamtheit der Mitglieder zwischen den Landesparteitagen vertritt.
 
Der Antragsteller ist vorrangig an einer verbindlichen Entscheidung interessiert, die mindestens bis zur Landtagswahl im September 2014 Gültigkeit hat.
 
Sofern der Antrag vom Vorstand nicht an einen Landesparteitag verwiesen wird, ist der Antragsteller ohne Leidenschaft in der Frage, ob der »alte Vorstand« oder der »neue Vorstand« über den Antrag entscheidet. Der Antragsteller gibt aber zu bedenken, dass der jeweilige Landesvorstand nicht einfach 2 bis 4 Wochen vor der Neuwahl des Landesvorstandes aufhören kann, operative Beschlüsse zu fassen, nur um mögliches Mißtrauen zu vermeiden.
|bemerkung=
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