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Vorstand/Beschluss/2011-036

1.133 Bytes hinzugefügt, 19:10, 9. Aug. 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Beschluss]]
 
== Erläuterung ==
 
Die Prüfer stellen normalerweise Unrechtmäßigkeiten
fest, und der LSM oder Vorstand müssen sich dazu auf dem LPT rechtfertigen können.
Das Herausnehmen des Berichtes folgte aber aufgrund von enthaltener Verleumdung u.Ä.
- also weil er bestehende Rechte verlässt. Wir handeln auf eine
rechtmäßige Forderung eines Mitgliedes hin. Die Wahrung dieser Rechte
ist auch unsere Pflicht. Würden wir dem nicht nachkommen würden wir die
Unrechtmäßigkeit unterstützen.
Die Kassenprüfer mögen frei in ihrer Kritik der Buchführung sein, dürfen
aber damit nicht bestehende Rechte verletzen.
 
Der Prüfbericht wird rechtzeitig wieder erscheinen, sofern die Prüfer
einen ordnungsgemäßen Bericht abliefern. D.h. er darf keine Beleidungen
enthalten, muss objektiv und sachlich sein. Ob der amtierende Vorstand
oder LSM dann was an der Kritik und den festgestellen Mängeln
auszusetzen hat, rüttelt allein niemals an dem Bericht - das muss dann
nur spätestens noch vor dem LPT gerechtfertigt werden.
 
Deswegen habe auch ich dafür entschieden.
 
--[[Benutzer:Markus F.|Markus F.]] 19:10, 9. Aug. 2011 (CEST)
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