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Vorstand/Beschluss/2011-074

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{{Beschluss
|Thema = Mitnutzung der LGS durch das LSG
|Name = Beschlussvorlage
|Datum = 04.11.2011
|Status = Entwurf
}}

== Mitnutzung der LGS durch das LSG ==

Der Vorstand der Piratenpartei Brandenburg beschließt:

1. Der Landesvorstand der Piratenpartei Brandenburg ermöglicht dem Landesschiedsgericht (LSG) der Piratenpartei Brandenburg die gleichzeitige Mitnutzung der LGS als Sitz des LSG und bei Bedarf als Arbeitsräumlichkeit für seine Tätigkeiten. Die offizielle Adresse des LSG wäre somit die LGS der Piratenpartei Brandenburg.

2. Dem LSG wird ein abschließbarer Schrank, nebst Schlüsseln, zur Verfügung gestellt.

== Begründung ==

Das Landesschiedsgericht benötigt eine Möglichkeit zum gesicherten Aufbewahren von vertraulichen Unterlagen innerhalb von Partei-Räumlichkeiten und ggflls als Tagungs- oder Verhandlungsstätte. Genaueres kann beim Landesschiedsgericht erfragt werden - spätestens, sofern anwesend, auf der kommenden Landesvorstandssitzung.


== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Micha, Clara, Eik, Sven, Holger, MvG, Andreas -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|Beschluss 2011-74]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2011-MM-DD|DD.MM.2011]]
-->

<!-- Kategorien - falls Umlaufbeschluss bitte Kategorie:Umlaufbeschluss ergänzen -->
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Beschluss]]
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