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Vorstand/Beschluss/2011-081

24 Bytes hinzugefügt, 09:56, 2. Jan. 2012
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|Name = Umlaufbeschluss
|Datum = 07.11.2011
|Status = in Abstimmungangenommen
}}
Das Ergebnis ist inakzeptabel – das negative Stimmgewicht ist im neuen Wahlgesetz erhalten geblieben. Das ist aber nicht alles. Denn auch die Überhangmandate sind geblieben. Eine Partei kann mehr Mandate für ihre Stimmen bekommen als andere. Im Extremfall könnte diese Verzerrung dazu führen, dass die Partei bzw. Koalition, die die Mehrheit der Stimmen errungen hat, im Bundestag nur eine Minderheit der Sitze erhält, so dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird. Das Urteil von 2008 bot die Chance, die Missstände zu beheben. Diese Chance wurde nicht genutzt. Es geht um unser Wahlrecht.
 
Weitere Infos [http://www.mehr-demokratie.de/informationen-klage-wahlrecht.html]
== Anmerkung ==
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|Beschluss X]]
|dafür=Micha, Holger, MvG, Eik, Andreas, Clara
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=Sven|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}
-->
<!-- Kategorien - falls Umlaufbeschluss bitte Kategorie:Umlaufbeschluss ergänzen -->[[Kategorie:Landesvorstand]][[Kategorie:/Beschluss|2011]]
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