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Änderungen

Vorstand/Beschluss/2014-060

1.225 Bytes hinzugefügt, 20:19, 25. Sep. 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
== Anmerkung ==
Übertriebene Reaktion, falls jemals ein "Vertrauensverhältnis" bestanden haben sollte, kann es durch den in Rede stehenden Antrag nicht "zerstört" werden.
 
 
Wenn dem Antragsteller gedanklich gefolgt wird, dürfte ein "Beauftragter" im Hinblick auf die zu erwartenden Konsequenzen sich überhaupt nicht kritisch äußern. Dies wäre eine Benachteiligung gegenüber anderen Parteimitgliedern die sich, im Gegensatz zu dem "Beauftragten", nicht bereit gefunden haben ehrenamtlich eine "Beauftragung" anzunehmen.
Bei einem normalen Arbeitsverhältnis kann diese Loyalität durchaus verlangt werden, in dem vorliegenden Fall jedoch schränkt es das Grundrecht auf "Freie Meinungsäußerung" ein, widerspricht Grundsätzen der Piratenpartei, erinnert an vorgeschichtliche Drohrituale, ist rückwärts gewandt.
 
Hier ist auch die gesellschaftliche (verfassungsrechtliche) Stellung der Parteien (...der Parteimitglieder) zu beachten.
 
Der Parteivorstand kann den Antrag ablehnen, nicht aber den Antragsteller (S.K.) bestrafen.
 
Der Antrag sollte zurück gezogen werden.
 
P.S.
Lächerliche Spielereien, der aktuellen Gesamtsituation der Piratenpartei nicht angemessen. Ein Gesprächsangebot (real) wäre angebracht.
 
Agnitio
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
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