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Änderungen

Vorstand/Beschluss/B2023-029

410 Bytes hinzugefügt, 21:58, 1. Nov. 2023
K
Begründung
Die aktiven Gliederungen tragen die Kosten für Kontoführung und/oder Betrieb ihrer Webseiten selbst und sind für die Partei aktiv. Für die inaktiven Gliederungen muss der Landesverband die notwendige Infrastruktur hingegen selbst vorhalten und notwendige Verwaltungstätigkeiten übernehmen. Insofern ist es gerechtfertigt, diese auch angemessen an den Kosten zu beteiligen.
 
Bezogen auf das Jahr 2023 entstehen dem Landesverband entsprechend der vorgenannten Berechnung voraussichtliche Kontoführungsgebühren i. H. v. 26,30 € sowie Kosten für Hosting und Domains i. H. v. 1.584,72 €. Entsprechend würde inaktiven Gliederungen mit Jahresbeginn 2024 jeweils 81,87 € berechnet werden.
 
Weitere Begründungen auf der [[Diskussion:Vorstand/Beschluss/B2023-029|Diskussionsseite]]
== Abstimmung ==
4.282
Bearbeitungen