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__TOC__
== Zeitplan =={{OrangeBox1|Eine [https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Terminkalender%20KW%202019.pdf offizielle Übersicht aller Termine] findet sich auch auf der Webseite des Landeswahlleiters}}* 16. Februar 2019 (bis 99 Tage vor der Wahl): Feststellung der bereits automatisch zugelassenen Parteien durch den Landeswahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 4 BbgKWahlG]).* 23. Februar 2019 (bis 92 Tage vor der Wahl): Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise. Ab diesem Datum können Kandidaten gewählt werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#26 § 26 BbgKWahlG]).* 6. März 2019 (bis 81 Tage vor der Wahl, 18:00 Uhr): Schriftliches Anzeigen der Beteiligung an der Wahl beim Landeswahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 1 BbgKWahlG]). Dies sollte für die Piraten nicht erforderlich sein, da wir an der letzten Landtagswahl in Brandenburg teilgenommen haben.* 15. März 2019 (bis 72 Tage vor der Wahl): Verbindliche Bekanntgabe der zugelassenen Parteien, die ihre Teilnahme angezeigt haben ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 29 Abs. 4 BbgKWahlG]).*http20. März 2019 (bis 67 Tage vor der Wahl, 16:00 Uhr): Vorlage der beglaubigten [[Kommunalwahl_2019#Unterst.C3.BCtzerunterschriften|Unterstützerunterschriften]] bei der Wahlbehörde ([https://bravors.brandenburg.de/verordnungengesetze/bbgkwahlv_2015_2bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]).* 21. März 2019 (bis 66 Tage vor der Wahl 12:Interessant 00 Uhr): Letzter Termin für Wahlhelferdie Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#27 § 27 Abs. 2 BbgKWahlG]). Den Inhalt der Wahlvorschläge (insbesondere die Anforderungen an den Kandidaten, die Anzahl an Kandidaten sowie die einzureichenden Daten) bestimmt [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 BbgKWahlG]. Gleichzeitig letzter Termin zur Einreichung der schriftlichen Erklärung über den Zusammenschluss zu einer Listenvereinigung beim Wahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 BbgKWahlG]).* 29. März 2019 (bis 58 Tage vor der Wahl): Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#37 § 37 Abs. 1 BbgKWahlG]).* 8. April 2019 (bis 48 Tage vor der Wahl): Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Wahlleiter ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#38 § 38 Abs. 1 BbgKWahlG]).
== Aufstellungsversammlungen ==
=== Durchführung der AV ===
Eine gute Zusammenfassung zum Ablauf einer Aufstellungsversammlung liefert das [[Nordbrandenburg/Dokumente/HowToAV|HowTo des RV Nordbrandenburg]].
Die [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschl%C3%A4gen-kw/ benötigten Formulare] sind auf der Webseite des Landeswahlleiters zu finden. Der Landeswahlleiter hat zudem einen [https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/wahlen/index Formular-Generator] online gestellt, dessen Verwendung unbedingt zu empfehlen ist!
=== Wahlberechtigung und Wählbarkeit ===
Die Kandidaten für Kommunalmandate in Kreistagen bzw. in Stadtverordneten- oder Gemeindevertreterversammlungen müssen von einer Mitgliederversammlung der Piratenpartei in geheimer Wahl bestimmt werden. Die Wahlen dürfen frühestens nach Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes sowie drei Jahre nach dem Tage der letzten allgemeinen Kommunalwahlen - also '''ab dem 26. Mai 2017''' - stattfinden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 1 BbgKWahlG]). '''Wahlberechtigt''' zur Aufstellungsversammlung sind alle Mitglieder der Piratenpartei, die deutsche Staatsangehörige oder Unionsbürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben. Entscheidend ist lediglich der Wohnsitz des Piraten und nicht die Mitgliedschaft im Regionalverband Nordbrandenburg!
Das '''Wahlgebiet''' der Aufstellungsversammlung umfasst das gesamte Gebiet einer Stadt bzw. Gemeinde (für Kandidaten zur StVV oder GVV) bzw. das gesamte Gebiet eines Kreises (für Kandidaten zum Kreistag). Größere Kommunen ab 35.000 Einwohnern (Oranienburg, Bernau oder Eberswalde) sowie die Landkreise werden in einzelne Wahlkreise aufgeteilt. Bewerber müssen aus dem Wahlgebiet (also dem Kreis oder der Stadt), nicht aber aus dem Wahlkreis kommen, in dem sie kandidieren wollen.
'''Wählbar''' sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Abweichend von der Wahlberechtigung sind grundsätzlich auch ''parteilose (!) Bewerber'' wählbar, soweit diese sich bereit erklären und die Versammlung der Kandidatur zugestimmt hat. Hinsichtlich des Mindestalters gibt es bei den Kandidateneine Abweichung vom aktiven Wahlrecht. So sind lediglich Kandidaten wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies bedeutet, dass auch 17-jährige Bewerber aufgestellt werden können, sofern sie spätestens am Wahltag 18 Jahre alt sind. Um Unklarheiten bereits im Vorfeld zu beseitigen, sollten alle Bewerber zum Wahltag eine '''Wählbarkeitsbescheinigung''' des zuständigen Wahlleiters vorlegen.
'''Wann/Wo sind Unterstützerunterschriften erforderlich?'''<br>
Da die Piratenpartei weder im Bundes- noch im Landtag vertreten ist, müssen überall dort, wo noch keine Piraten in der zu wählenden Vertretung sitzen, Unterstützerunterschriften (UU) gesammelt werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2,7 BbgKWahlG]). Keine Unterstützerunterschriften zum Kreistag müssen demnach in Landkreisen gesammelt werden, in denen die Piraten bereits im Kreistag vertreten sind. Diese Regelung gilt für Stadtverordnetenverammlungen und Gemeindevertreterversammlungen analog. Zudem schlägt ein Kreistagmandat auf die Gemeindeebene durch. Dies bedeutet: Wenn im Kreistag Piraten vertreten sind, müssen auch in allen Städten und Gemeinden des Landkreise keine Unterschriften gesammelt werden. Darüber hinaus müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn wir Piraten in einer Listenvereinigung mit einer Partei antreten, die auf dem jeweiligen Gebiet bereits von der Unterschriftenpflicht befreit ist ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#32 § 32 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlG]).
<div style="float:right; width: 25%">
{|{{prettytable}}
! Einwohner
! Benötigte UU
|-
| bis 700
| 3
|-
| 701-2.500
| 5
|-
| 2.501-10.000
| 10
|-
| 10.001-35.000
| 20
|-
| ab 35.001
| 30
|}
</div>
'''Wieviele Unterstützerunterschriften sind erfolderlich?'''<br>
Die Anzahl der benötigten Unterstützerunterschriften richtet sich nach der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt bzw. des jeweiligen Wahlkreises ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 1-2 BbgKWahlG]). Die genauen Werte lassen sich der Tabelle rechts entnehmen.
Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Unterstützerunterschriften korrekt sind bzw. akzeptiert werden, empfielt es sich unbedingt einen Puffer von 20% einzuplanen!
'''Wer kann Unterstützerunterschriften leisten?'''<br>
Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten. Jede wahlberechtigte Person kann dabei für das jeweilige Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung von Wahlvorschlägen für unterschiedliche Vertretungen (z. B. Kreistag und Stadtverordnetenversammlung) durch eine Person ist hingegen zulässig. Der Bewerber selbst kann keine Unterstützungsunterschrift für sich selbst leisten. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 3 BbgKWahlG])
'''Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?'''<br>
Unterstützerunterschriften können bei der Wahlbehörde, bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle (z. B. Einwohnermeldeämter) auf einer Unterschriftenliste geleistet werden ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a § 28a Abs. 4 BbgKWahlG]). Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte und Eintragungszeiten, an denen Unterschriftenlisten ausliegen, bekannt geben.
'''Wie geht es nach der Unterschrift weiter?'''<br>
Die Wahlbehörde muss für jede geleistete Unterstützerunterschrift zunächst noch die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person im jeweiligen Wahlgebiet bestätigen. Die beglaubigte und bestätigte Unterschrift muss der Wahlbehörde bis zum 67. Tages vor der Wahl, 16:00 Uhr vorliegen. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a §28a Abs. 4-6 BbgKWahlG]) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt bis zum 58 Tage vor der Wahl die endgültige Zulassung des Wahlvorschlages.
== Kandidaten ==
Alle Gliederungen sind angehalten, ihre [[Wahlen/Kommunalwahl 2019/Kandidaten|aufgestellten Kandidaten]] in die Liste einzutragen.
== Plakate ==
Alle Gliederungen sind angehalten, ihre [[Taskforce_Wahlkampf/Plakatierungstand|Plakatwünsche]] in die Liste einzutragen.
== Material ==
'''Wahlleiter'''
* [https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/ Landeswahlleiter]
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/kreiswahlleiter-kommunalwahlen/ Adressen der Kreiswahlleiter]
'''Rechtliche Grundlagen'''
* [http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG)]
* [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)]
* [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)] – ''(für Mandatsträger interessant!)''
'''Frühere Wahlergebnisse'''
* [https://www.wahlinfo.de/app/laender/br/index.html Wahlportal Brandenburg] mit Ergebnissen früherer Wahlen
* Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: [https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/wahlen/KO2014/berichte/SB_B07-03-03_2014j05_BB.pdf Tabellen, Grafiken und Karten zur Kommunalwahl 2014] (PDF)
'''Sonstiges'''
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/%C3%96ffentliche-bekanntmachungen-des-landeswahlleiters/~9129 Wahlbekanntmachung]
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschl%C3%A4gen-kw/ Amtliche Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen (inkl. Formelgenerator)]
* Bundeszentrale für politische Bildung: [https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/BPB_IzPB%20333%20Kommunalpolitik_WEB_neu.pdf Kommunalpolitik] (PDF) (Informationen zur politischen Bildung, Heft 333) – ''(für Mandatsträger interessant!)''
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/impressumspflicht-bei-wahlver%c3%b6ffentlichungen Impressumspflicht]
: "''Veröffentlichungen, die von Wahlvorschlagsträgern, Unterstützergruppen und anderen Interessenverbänden im Zusammenhang mit Wahlen herausgegeben werden (Plakate, Flyer, Wurfsendungen etc.) sind Druckerzeugnisse im Sinne des Brandenburgischen Pressegesetzes (BbgPG). Sie unterliegen der Impressumspflicht des [http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpg § 8 BbgPG]. Der Impressumgpflicht wird insbesondere nicht genüge geleistet, wenn lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben wird. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.''"
[[Kategorie:Kommunalwahl 2019| ]]