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Wahlen/Kommunalwahl 2019

1.163 Bytes hinzugefügt, 11:20, 16. Apr. 2019
Update
Eine gute Zusammenfassung zum Ablauf einer Aufstellungsversammlung liefert das [[Nordbrandenburg/Dokumente/HowToAV|HowTo des RV Nordbrandenburg]].
Die [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschl%C3%A4gen-kw/ benötigten Formulare] sind auf der Webseite des Landeswahlleiters zu finden.Der Landeswahlleiter hat zudem einen [https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/wahlen/index Formular-Generator] online gestellt, dessen Verwendung unbedingt zu empfehlen ist!
=== Wahlberechtigung und Wählbarkeit ===
'''Wie geht es nach der Unterschrift weiter?'''<br>
Die Wahlbehörde muss für jede geleistete Unterstützerunterschrift zunächst noch die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person im jeweiligen Wahlgebiet bestätigen. Die beglaubigte und bestätigte Unterschrift muss der Wahlbehörde bis zum 67. Tages vor der Wahl, 16:00 Uhr vorliegen. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a §28a Abs. 4-6 BbgKWahlG]) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt bis zum 58 Tage vor der Wahl die endgültige Zulassung des Wahlvorschlages.
 
== Kandidaten ==
Alle Gliederungen sind angehalten, ihre [[Wahlen/Kommunalwahl 2019/Kandidaten|aufgestellten Kandidaten]] in die Liste einzutragen.
 
== Plakate ==
Alle Gliederungen sind angehalten, ihre [[Taskforce_Wahlkampf/Plakatierungstand|Plakatwünsche]] in die Liste einzutragen.
== Material ==
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschl%C3%A4gen-kw/ Amtliche Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen (inkl. Formelgenerator)]
* Bundeszentrale für politische Bildung: [https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/BPB_IzPB%20333%20Kommunalpolitik_WEB_neu.pdf Kommunalpolitik] (PDF) (Informationen zur politischen Bildung, Heft 333) – ''(für Mandatsträger interessant!)''
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/impressumspflicht-bei-wahlver%c3%b6ffentlichungen Impressumspflicht]
: "''Veröffentlichungen, die von Wahlvorschlagsträgern, Unterstützergruppen und anderen Interessenverbänden im Zusammenhang mit Wahlen herausgegeben werden (Plakate, Flyer, Wurfsendungen etc.) sind Druckerzeugnisse im Sinne des Brandenburgischen Pressegesetzes (BbgPG). Sie unterliegen der Impressumspflicht des [http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpg § 8 BbgPG]. Der Impressumgpflicht wird insbesondere nicht genüge geleistet, wenn lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben wird. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.''"
[[Kategorie:Kommunalwahl 2019| ]]
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