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Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-012

1.019 Bytes entfernt, 05:47, 6. Okt. 2020
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{{Beschluss
|Thema = Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/ÖffentlichkeitPlatzhalter
|Name = Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
|Datum = 05.10.09.2020|Status = Entwurf, Antrag für die nächste Vorstandssitzungangenommen
}}
== Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit Platzhalter ==
Der Regionalvorstand möge beschließen:
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss [nähere Bezeichnung folgt] des Landesvorstandes, er ist greifbar rechtswidrig.<br>2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.<br>3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Namen folgen] wird [Name folgt] beauftragt.<br>4. Der Regionalvorstand wird zum Vorgang eine Erklärung vorbereiten und als Vorstandsmitteilung an die Mitglieder, den Bundesvorstand und Pressevertreter per Mail versenden sowie auf dem RV West-Blog, den Social Media-Kanälen des RV und der eigenen Wiki-Seite veröffentlichen. == Begründung ==
== Begründung ==
Der Beschluss des Landesvorstandes ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.
== Anmerkung ==
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt|bemerkung=Der Beschluss wird vom Vorstand als (befristete) Verschlusssache (§ 4 II Bundessatzung) deklariert und von Andreas Schramm zu gegebener Zeit veröffentlicht.
}}
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